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Wer kann mir zum Thema Kindes-Trennungsunterhalt und Selbstbehalt weiterhelfen?

Mutterherz82
Hallo! Ich bin Mama eines 13.wochen alten Sohnes. Unser Papa möchte nicht mehr mit uns zusammen leben. Er hat sich gegen uns und für sein altes Leben voller Party, Kumpels und ohne Verpflichtungen entschieden. Für das Leben, bevor ich schwanger wurde .. Wir haben kurzzeitig zusammen gelebt (Mietvertrag lief auf uns beide) und nun bin ich mit meinem Sohn ausgezogen. Mein Ex-Freund befindet sich momentan in Ausbildung. Nun meine Fragen an Euch und ich hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen!?

- Wenn mein Ex zu wenig verdient, kann er vom JA einen Nebenjob auferlegt bekommen, trotz Unterhaltsvorschuss (also dass er für den gesamten Unterhalt aufkommt o.die Differenz ausgleicht)?

- Wie sieht es für mich dann mit Trennungsunterhalt aus unter der o.g. Problematik (Ausbildung)?

- Er hat sich die letzten Wochen nicht unbedingt als sehr verantwortungsbewußter Vater gezeigt (möchte nicht weiter ins Detail gehen, konnte ihn mit dem kleinen jedenfalls nicht alleine lassen). Wie stehen meine Chancen ihm das Besuchsrecht zu verwähren?



Versteht mich bitte nicht falsch. Würde ihm meinerseits jederzeit das Besuchsrecht gewähren, wenn er mir beweist, dass er Verantwortungsbewußter geworden ist und sich seiner Rolle als (familien-)Vater auch richtig annehmen kann. DANKE FÜR EURE HILFE!


von Mutterherz82 am 16.10.2007 14:16h
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8 Antworten

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Mutterherz82
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DANKE,
FÜR EURE BEITRÄGE!!!!
von Mutterherz82 am 18.10.2007 18:59h


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blackbutterfly
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Betreuungsunterhalt
grundsätzlich haben alle alleinerziehenden Frauen einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt beim Erzeuger. Genauso wie eine verheiratete Frau. Nur nicht so lange wie eine verheiratete Frau. Die Frage ist ob der Erzeuger genug verdient. An erster Stelle kommt Kindesunterhalt und erst an zweiter Betreuungsunterhalt für die Mutter. Einfach mal googeln nach Betreuungsunterhalt!
von blackbutterfly am 18.10.2007 12:34h


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Claudia20-04
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Unterhalt
hy Unterhalt für die Kindsmutter ist nicht davon abhängig ob sie verheiratet waren oder nicht. mein Mann sollte auch für seine ex trennungsunterhalt zahlen. aber als der schriebs an kam waren wir schon verheiratet. mein Mann hat aus der vorigen beziehung ein Kind mit in die ehe gebracht ( er lebt bei der Mutter) so nun bekamen wir vom Sozialamt ( stelle für den Unterhaltsvorschuss) ein schreiben wo mein Mann aufgefordert wird nach weise zu bringen über seine Arbeitsbemühungen. wenn er das nicht bis zu einen bestimmten datum nicht nachweist geht es ans gericht. also kann das Amt ihm ja doch an die Karre pi..en. die Sache ist die das er ab ende November in den Erziehungsurlaub geht. da ich mehr chancen auf dem Arbeitsmarkt habe als er. Muss ich dann für Julian unterhalt Zahlen ??
von Claudia20-04 am 16.10.2007 22:19h


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Solo-Mami
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2. Teil:
Wichtig ist: Du darfst ihm das Kind nicht verweigern !!! Schlimmer ist es in jedem Fall, wenn ein Richter den Umgang nach seinem Ermessen anordnet. Hast Du das alleinige Sorgerecht? Hast Du die Beistandschaft bereits beantragt? Freue mich wieder von Dir zu hören... LG
von Solo-Mami am 16.10.2007 19:24h


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Solo-Mami
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Unterhalt und Selbstbehalt ...
Hallo ... also dann versuch ich mal halbwegs vernünftig zuantworten: 1. Das JA, kann im keinen Job aufzwingen. Sie haben auch nix mit dem Finanziellen zu tun, es sei den Du hast die Beistandschaft schriftlich beantragt.Und die prüfen lediglich alle halbe Jahre, ob er was verdient, ob er sich beworben hat oder gar schon Arbeit hat. dann muß er sich jedesmal finanziel nackig machen - 18 Jahre lang !!! Wenn Du Unterhaltvorschuss bekommst, dann ist er erstmal aus dem schneider - jedenfalls solange bis er einen eigenen verdienst hat, dann holt sich a) der staat das Geld wieder und b) dann muß er Unterhalt zahlen. Sollte es weniger als die Vorschusssumme sein, zahlt die Differenz das Amt, sollte es mehr sein, dann hast Du Glück, dass es ein wenig mehr ist. 2. Trennungsunterhalt gibt es glaub ich nur bei Verheirateten, und da ER noch in der Ausbildung ist, hat sich dieses Thema sowieso erledigt. 3. ER hat die Vaterschaft anerkannt und daher steht ihm vom Gesetz her ein Umgangsrecht zu - ob DU willst oder nicht :-( Auch wenn es sich das erste Jahr nicht einmal ums Kind gekümmert hat (wie in meinem Fall), wichtig ist der zeitpunkt an dem ER Interesse anmelden tut. Nur das zählt beim JA :-( Wenn ER zu einem Fremden geworden ist fürs Kind, so findet theoretisch eine Annäherung unter Aufsicht vom JA statt. Wenn ernsthafte bedenken Deinerseits sind, wie. z.B. Alkohol, Drogen, Gewalt - keine Angst, da kann ER das Kind NICHT einfach so mitnehmen. 2. Teil folgt ...
von Solo-Mami am 16.10.2007 19:21h


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Honigbienchen
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********************
also, wenn Dein Ex sich in Ausbildung befindet, wird er wohl kaum das Geld haben, um Dir Trennungsunterhalt zu zahlen. Mein Ex verdiente damals 1300 € und es wurde gesagt er könne mit diesem Geld nicht für meinen Unterhalt aufkommen. Den Kindesunterhalt wird er zahlen müssen, auch wenn es im Moment das JA macht, wenn er erst ausgelernt hat, dann muss er zahlen... Das Besuchsrecht wirst Du ihm nicht nehmen können. Will er den Kleinen denn überhaupt sehen? Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht?
von Honigbienchen am 16.10.2007 14:31h


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sam1506
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unterhalt
bekommst du nur dann wenn ihr verheiratet wart
von sam1506 am 16.10.2007 14:28h


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mäusebein
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...............?
wie alt ist denn dein ex? wenn er jenseits eines normalen ausbildungsalters ist, kann er zum arbeiten verpflichtet werden. grundsätzlich ist eine beistandsschaft beim JA ratsam . die kümmern sich dann sdarum. die hähje des unterhalts kann auch im zuge dessen urkundlich festgelegt werden, dann kann man sich den unterhalt einklagen! was unterhalt für dich angeht weiß ich nichts, aber ich bekomme der gelichen nicht - muss einen hartz4 antrag stellen und bekomme dann den vollensatz und die miete bezahlt. beim JA können sie aber sicher helfen! einfahc hingehen!
von mäusebein am 16.10.2007 14:21h


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