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Unterhalt für die Mutter
Unterhalt für die Mutter
Hallo Ihr Lieben,
ich bin neu hier bei Mamiweb und hätte da mal eine Frage an Euch. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.
Ich werde bald Mutter und bin alleinerziehend. Der Vater des Kindes mit dem ich lieert war ist verheiratet und hat noch 2 minderjährige Kinder. Wir waren nun 2 Jahre miteinander doch trennten wir uns schließlich. Für den Unterhalt des Kindes kommt er auf jeden Fall auf.
Ich habe mich beim Jugendamt beraten lassen, die Dame dort meinte das ich alle Anträge zur finanziellen Unterstützung auf dem Arbeitsamt beantragen könne unter anderem ALG II Wohngeld Mutterngeld usw.
Da ich weiß das der Vater des Kindes auch für mich verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen, wenn ich es einklage ist mir bewußt. Das ist aber genau das was ich nicht will, ich möchte von ihm keinen cent für mich persönlich haben, denn ich komme mit ihm dennoch gut aus und möchte ihn nicht über den Tisch ziehen etc. auch wenn es mir zusteht, aber der Typ bin ich nunmal nicht.
Nun zu meiner Frage: kann das Arbeitsamt bzw. das Jugendamt nach Anerkennung seiner Vaterschaft von sich aus veranlassen, den Unterhalt bei ihm einzuklagen ohne das ich davon in Kenntniss gestzt werde oder haben die keine Befugnis dazu etwas in dieser Hinsicht eigenmächtiges zu tun? Oder schaun die bei allen alleinerziehenden nach wer der Vater ist und schaun was von dem Mann zu holen ist und kürzen mir dann den jeweiligen Betrag von den Amtsleistungen. Kann mir da bitte jemand weiterhelfen?
Dankeschön
Stichworte:
Unterhalt von perijan am 06.04.2008 22:07h
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Danke für die Antworten
Hallo vielen Dank schon mal für die Antworten.
ich arbeite noch so lange bis das Kind kommen mag. Das wird denk ich so in 9 Wochen sein. Danach erhalte ich natürlich Elterngeld aber das ist in meinem Fall nicht wirklich viel.
Die Frau auf dem Jugendamt hat mich so beraten alle Anträge auf dem Arbeitsamt zu holen und nach der Geburt dort zu beantragen für das 2 und 3 Jahr. Ich bin mit der ganzen bürokratischen Chose und dem Papierkrieg etwas überfordert weil ich davon absolut keine Ahnung habe. Aber ich dank euch schon mal und wünsche eine gute Nacht.
von perijan am 06.04.2008 23:35h
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Blöde Frage
Wie sieht denn Deine finanzielle Situation jetzt aus? Ich mein wovon lebst Du? Wenn Du arbeitest bekommst Du doch Erziehungsgeld? Man beantragt doch nicht ALG II nur weil man wegen dem Baby nicht arbeiten kann oer hab ich jetzt was falsch verstanden?
von susa72 am 06.04.2008 22:21h
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beim arbeitsamt wird auf jeden fall
unterhaltsvorschuss und unterhalt angerechnet, wenn du beides nicht bekommst, bzw beantragst, hast du pech, denn ich weiss, dass die109€ Unterhaltsvorschuss(vor 2 Jahren) auf alg2 angerechnet werden egal ob du das bekommst oder nicht, also solltest du das beantragen. wenn dein ex dir unterhalt zahlt musst du das beim arbeitsamt auch nachweisen, wird aber auch angerechnet, also hast du am ende gar nix mehr...
leider...
weiter kann ich dazu auch nix sagen
liebe grüsse
von _Junimond am 06.04.2008 22:12h
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Kinderunterhalt geht vor
Also der Unterhalt für dein Kind und für die beiden anderen Kinder geht vor.... Erst dann kommen die Mamas an die Reihe....
Meistens gibt es dann aber auch nichts mehr zu verteilen
Dann springt die Arge ein.....
von Gelöschter Benutzer am 06.04.2008 22:09h
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