⎯ Wir lieben Familie ⎯

Unterhalt und Kindergeld

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
07.01.2011 | 5 Antworten
Kennt sich jemand aus? Mir steht lt. der Düsseldorfer Tabelle ja ein bestimmter Betrag an Unterhalt zu. Stimmt es, das mein Noch-Ehemann dort noch mal die Hälfte des Kindergeldes abziehen kann? Und ich dann nur die Differenz bekommen?
Dein Kommentar (bzw. Antwort)
Noch 3000 Zeichen möglich.

5 Antworten

[ von neu nach alt sortieren ]
1 Antwort
hi
und ja.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 07.01.2011
2 Antwort
....
ja so sieht es aus! Wird beim JA genauso gemacht!
Princess207
Princess207 | 07.01.2011
3 Antwort
Unterhalt
Hallo die Düsseldorfer Tabelle ist nicht vor Gericht gültig - das heisst nun Mindestunterhalt gemäss § 1612 a BGB unter anrechnung des hälftigen Kindergeldes gemäß § 1612 b BGB in Höhe von derzeit 92 € monatlich. Wir bekommen 225 Euro meine Kleine ist 23 Monate alt. Wenn du unsicher bist red doch mit Deinem Anwalt darüber. Gruß Köchin
koechin
koechin | 07.01.2011
4 Antwort
Ja das ist so
der mindestunterhalt beträgt ja 317Euro glaub ich und DAVON wird noch die hälfe weg gerechnet, ssprich du hättest dann 225Euro Unterhalt.
oOMamileinoO
oOMamileinoO | 07.01.2011
5 Antwort
Die Düsseldorfer Tabelle ist nur ein Richtwert
Von den Angaben wird das KG hälftig noch abgezogen und das was übrig bleibt ist die ungefaire Unterhaltssumme. Ein Richter orientiert sich daran und legt den entgültigen Unterhalt fest. In der Regel richten sich alle nach der Tabelle LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 07.01.2011

ERFAHRE MEHR:

Unterhalt Vater ,unbekannt verzogen
01.10.2020 | 9 Antworten
habt ihr euer Kindergeld schon drauf?
21.06.2010 | 22 Antworten

Ähnliche Fragen finden

×
×
Mamiweb - Startseite

Forum

Magazin


×

Login

oder

Noch kein Mamiweb-Mitglied?
Mitglied werden
x