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Adoption? brauche hilfe bitte

Kalunder
hallo liebe mamis ich stecke in der Klemme:(.
Meine frage ist etwas komplizierter..
also ich habe einen 2 jahre alten sohn. Der Vater des Kindes
hat den noch nie gesehen und braucht und will und soll er auch nicht.
Er zahlt auch keinen Unterhalt und ich habe dem jugendamt nie verraten wer der echt vater ist
.
Ok .. jetzt aber wohne ich mit meinem freund zusammen .
ich möchte aber das er nie erfährt wer der echte vater ist .. keiner soll das wissen.

würde das so überhaupt funktionieren wie ich es mir vorstelle ?
muss ich dem Jugendamt unbedingt offenbaren wer der Zeuger ist ?
wenn die adoption nicht klappt und ich aber dem jugendamt den zeuger offenbart habe,
wäre er dann gezwungen unterhalt zu zahlen auch wenn ich das nicht will ?

danke schon mal
lg Kalunder
von Kalunder am 09.03.2010 11:25h
Antworten? ... Du musst dich zuerst
oder

20 Antworten

20
Ingrid-Mama
Adoption
Der Vater/zeuger muß immer sein einverständnis erklären. Dazu mußt du ihn angeben. Sollte die Adoption nicht klappen, muß er Unterhalt zahlen. Aber wenn alle einverstanden sind klappt das schon. Dein Kind hat im übrigen das Recht zu erfahren wer sein Vater ist. Da hat es schon Gerichtsverfahren gegeben wo sich die Mutter offenbaren mußte.
von Ingrid-Mama am 10.03.2010 08:16h

19
nancyciara
frag lieber erst beim JA nach
du musst je nur fragen, ob es möglich ist, dass dein freund den kleinen adoptiert. und ob das auch ohne einverständnis geht, da du erzeuger nicht kennst . die werden dir dann eine antwort geben können. vielleicht kann dir auch das standesamt die frage beantworten. anwalt würde zuletzt in erwägung ziehen, da du hinterher hohe kosten haben könntest, denn anwälte sind echt teuer.
von nancyciara am 09.03.2010 12:07h

18
bottermelkfresh
hmmm
schätze eher nein... als es bei usn um alleinige sorgerecht ging, ging das wohl auch übers gericht, aber das juamt war involviert... mach doch mal nen termin beim anwalt und lass dich beraten. wenn du nen fachanwalt hast, kann der dir sagen ob das auch ohne juamt geht...
von Gelöschter Benutzer am 09.03.2010 12:03h

17
Kalunder
mal anders gefragt
kann man das jugendamt nicht irgendwie umgehen ??? irgendwie nur durch den anwalt klären lassen, außerdem weiß ich wer der vater ist und er wäre einverstanden. nur möchte ich das ganz gerne so klären das er zwar sein einvertändniss ablegt jedoch das jugandamt nichts davon erfährt. geht das ?
von Kalunder am 09.03.2010 11:58h

16
bottermelkfresh
ach so...
na wenn du es dienem kind irgendwann sagen möchtest, is es ja ok... dann würd ich auch sagen, erkundige dich unverbindlich. hast du denn unterhaltsvorschuss vom Amt bekommen? denn da denk ich tatsächlich, wenn du den namen angeben wirst, werden die sich an den erzeuger wenden. war bei uns auch so, dass sie die mutter meiner stiefkinder von zeit zu zeit geprüft haben, ob sie ihr geld was sie uns gegeben haben wieder von ihr holen können. wenn das kind dann adoptiert ist, muss er auch nimmer zukünftig zahlen, aber er hat sozusagen schulden ans amt für die vergangenheit... aber wei gesagt nur dann, wenn du das UVG bekommst
von Gelöschter Benutzer am 09.03.2010 11:53h

15
nancyciara
sorry, noch was
sobald das JA erfährt, wer er ist, wird er zu unterhaltszahlungen verpflichtet, wenn er dem nicht nach kommt, kann er ins gefägnis kommen.
von nancyciara am 09.03.2010 11:50h

14
bottermelkfresh
nele
finde nicht, dass hier alel ne schuldzuweisung gemacht haben... ich denk es is ne schwierige sache und nen zwiespalt.... richtig is auf jeden fall, wenns das kind irgendwie doch mal erfährt, wird es seiner mama sicher nicht dankbar dafür sein und auch die gründe nicht verstehen können... später vielleicht mal, aber erstmal denk ich nicht... dann lass das kind lieber damit aufwachsen, dass es weiß, dass der mann der sie adoptiert hat nicht ihr leiblicher papa ist, aber du auch nicht weißt wer der richitge papa ist. wenn er nirgendwo offiziell gemeldet ist, kann sie diese geschichte auch nie widerlegen...
von Gelöschter Benutzer am 09.03.2010 11:49h

13
nancyciara
@Kalunder
dann erkundige dich einfach ganz unverbindlich bei jugendamt, sollte kein problem sein. lg
von nancyciara am 09.03.2010 11:48h

12
Kalunder
moment
ihr habt mich falsch verstanden, natürlich sag ich meinem kindeines tages die wahrheit. Es ging mir rein um die Formalitäten
von Kalunder am 09.03.2010 11:46h

11
nancyciara
@nele1407
ist so, wie ich das sehe. es bleibt jeden selber überlassen, wie er sein leben lebt und seine zukunft plant. man kennt die genaue situation ja nicht, wenn man selbst nicht drin steckt. auch wenn mein ex, nie das kind wollte und mir sogar 10.000euro für eine abtreibung geboten hat und ich sogar bedroht wurde, nur damit mein ex weiter ein schönes, sauberes geschäftsmann leben leben kann. trotz allem hat meine tochter das recht, zu erfahren, wer ihr erzeuger ist.
von nancyciara am 09.03.2010 11:46h

10
nancyciara
...
schuldig. wenn sie es von einem anderen erfahren würde, wäre sie zumal auch sehr wahrscheinlich ganz schön enttäuscht von mir. mein mann ist zwar auch nicht glücklich darüber aber er sieht es ein. lg
von nancyciara am 09.03.2010 11:37h

9
nele1407
@nancyciara
Super Antwort ohne Schuldzuweisungen im Gegensatz zu den anderen.
von Gelöschter Benutzer am 09.03.2010 11:37h

8
nancyciara
kompliziert
aber ich denke lösbar. also, da du den erzeuger als unbekannt angegeben hast, kann er ja auch schlecht offiziell sein einverständnis geben. somit denke ich, dass das gehen sollte. einfach beim jugenamt nach fragen. aber ob das geht, wenn ihr nicht verheiratet seit ? da müsstest du ebenfalls beim jugendamt oder standesamt nach fragen. soll dein kleiner denn auch nicht erfahren, wer sein erzeuger ist ? also meine tochter 3, weiß es auch noch nicht aber nur weil sie noch zu klein ist und der erzeuger keinen kontakt will aber ich werde es ihr später sagen müssen, denn ich denke, dass es meine pflicht ihr gegenüber ist, denn ich denke jeder hat ein recht darauf. ich versetze mich immer in die lage desjenigen, um den es geht und wenn ich mir vorstelle, meinen vater nicht zu kennen, würde mir ein teil in meinem leben fehlen und ich würde noch heute nach ihm suchen. es bleiben natürlich alles freie entscheidungen und ich möchte auch keinen verurteilen aber ich selber bin es meiner tochter...
von nancyciara am 09.03.2010 11:35h

7
September2010
...
ich denke, er wäre verpflichtet zu zahlen und du könntest das einklagen, wenn er es nicht tut. wenn du nicht willst, dass die behörden oder dein lebensgefährte erfahren, wer der leibliche vater ist, dann gib ihn einfach nicht an. kann dich ja keiner zwingen - könntest ja theoretisch nicht wissen, wer der vater ist. theoretisch. wenn kein vater angegeben ist, sollte es möglich sein, dass dein partner das kind schnell adoptiert - oder du lässt ihn als leiblichen vater eintragen, wenn er das möchte. wer will dir denn da etwas beweisen? alles gute, claudia
von September2010 am 09.03.2010 11:30h

6
Anatomie
Hey
Ganz ehrlich?? Irgendwann kommt das mit dem anderen Vater e raus. ich bin zwar nicht adoptiert aber ich bin in eine Pflegefamilie gekommen. wenn ich dein kind wäre ich würde dich dafür hassen wenn du mich mein leben lang belügst!!! Sorry aber das ist meine Meinung. Kannst mich gerne anschreiben wie es mir ergangen ist
von Anatomie am 09.03.2010 11:30h

5
kati2406
weißt du eigentlich
was du deinen kind damit antust wenn dein kind nie erfahren wird wer der richtige vater ist... find ich ja total heftig und traurig für dein kind... net bös gemeint..lg
von Gelöschter Benutzer am 09.03.2010 11:29h

4
Meggen
....
Hallo 1. wenn der Erzeuger nicht weiß das er der Vatter ist, woher willst du wissen das er einverstanden ist. 2. Kannst doch beim Jugendamt deinen jetzigen Freund als Vatter angeben, wenn er einverstanden ist, ist aber nicht legal soweit ich weiß.
von Meggen am 09.03.2010 11:29h

3
nele1407
Hi
Du mußt nicht bekannt geben wer der Erzeuger ist. Und wenn Du das Alleinigesorgerecht hast brauchst Du auch keine Einverständniserklärung vom Erzeuger. Solange tatsächlich kein Kontakt besteht...
von Gelöschter Benutzer am 09.03.2010 11:29h

2
bottermelkfresh
wenn du
unterhaltsvorschuss vom amt beziehst aber wenn es so sein sollte, werden sie ihn ganz sicher anschreiben und das geld von ihm ´zurückfordern, was sie vorgestreckt haben... mehr kann ich dir zu deiner situation leider nciht sagen... weiß nicht ob es richtig ist, dem kind den wahren vater zu enthalten udn ich weiß auch nicht, ob es möglich ist, dass dein kind NIE erfahren wird, dass es adoptiert ist bzw. wer der vater ist...
von Gelöschter Benutzer am 09.03.2010 11:28h

1
mia1207
wenn dein jetziger freund in aufnimmt
hat der leiblich vater keine pflichten und auch keine rechte mehr dein freund ist dan der vater ab du ihn angeben musst weis ich nicht aber aber es ist ok wenn du deine gründe hast aber meist du ncht das es falsch ist deinem kind nix zu sagen nie ich meine hast du da dann kein schlechtes gewissen also ich könte das nicht mit mir vereinbahren
von mia1207 am 09.03.2010 11:28h


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