Unterhalt für 2 gemeinsame Kindern und für mich
Leider trenne ich mich grade vom meinem Lebenspartner. Wir wahren 14 Jahren zusammen. 12 Jahren haben wir in gemeinsamen Haushalt gelebt. Wir haben 2 gemeinsame Kindern 12 jariges Sohn und 14 Monaten alte Tochter. Auserdem habe ich ein Sohn in meine Firma entstanden. Ich bin jezt so zusagen gezwungen meine kleine Tochter ins Kindergarten für ganzen Tag abgeben um das Geld zu verdienen. Jetzt zur dem Unterhalt: er will nicht zahlen .. er meint er hat nicht genug Einkommen. Vorbei er Besitzt mehrere Häuser nicht nur in Deutschland sondern auch im Ausland und meines Wissen ist sehr vermögende Man. Meine Frage kann ich verlangen, dass er nicht nur für die Kindern Unterhalt zahlt sondern auch für mich Betreuhungsunterhalt, damit ich dann nicht zu viel arbeiten muss und um meiner Kinder besser zu kümmern. Wenn er nicht genügend monatliche Einahmen hat muss er nicht seine Häuse verkaufen um Unterhalt zahlen zu können?Ich würde mich sehr freuen auf Ihren Antwort.
von nkaiser am 14.02.2010 10:20h
6 Antworten
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@mia220
da muss ich widersprechen mein ex sollte auch für mich zahlen diesen betreuungsunterhalt undhat damit nichts zu tun ob verheiratet oder nicht
von Petra1977 am 14.02.2010 12:28h
5
..
er muss nur euren kindern unterhalt bezahlen, dir aber nicht, weil ihr nich verheiratet seit. und eure 14 jährige partnerschaft hättet ihr eintragen lassen müssen damit du irgendwelche rechte hast.du kannst zum jugendamt gehen und unterhalt von ihm beantragen aber für dich gibts harz4.
alles gute
von mia220 am 14.02.2010 11:31h
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hallo,
ich kenne mich mit den ganzen sachen nicht so aus, aber ich kann dich total verstehen weil ich selber vor kurzen dachte das ich mich von meinem mann trennen muß nach 17 jahren und davon 7 ehe jahren.....
deshalb umarme ich dich ganz ganz dolle und wünsche dir viel kraft!!!!!
lg moni
von Angelina-Elias am 14.02.2010 11:00h
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unterhalt
wende dich ans jugendamt fordere da eine berechnung - die bieten dir dort auch einen beistand wenn er nicht zahlt. einen titel würde ich eventuell auch in betracht ziehen. wenn er nicht gleich zahlt - aus welchen gründen auch immer beantrage unterhaltsvorschuss. alles liebe und viel kraft für die zukunft - du schaffst das
von Gelöschter Benutzer am 14.02.2010 10:51h
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hallo
ich kann dir zwar nicht viel zu den rechtlichen dingen sagen.aber als ich das grad gelesen hab...möchte dir ne liebe umarmung hinterlassen und dir viel kraft wünschen......
von zauberengel am 14.02.2010 10:38h
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Was
arbeitet er denn? Ist er selbständig? Oder angestellt? Wenn letzteres kommt er um den Unterhalt eh nicht rum, bei ersterm besteht leider immer die Möglichkeit, sich zu drücken. Und wenn er Einkommen aus Vermietung hat dann muß er das ja auch versteuern, sprich es zählt als Einkommen und somit erhöht es auch den Kindesunterhalt. An Deiner Stelle würde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden, der kann Dich da am Besten beraten, damit Dein Ex Dich nicht über den Tisch zieht und bescheißt. Er soll sein Einkommen offenlegen, danach wird dann der Unterhalt berechnet. Wenn ihr verheiratet seid steht auch Dir Unterhalt zu, da Dein 2. Kind ja noch zu klein ist und es Dir eigentlich nicht zuzumuten ist, zu arbeiten. Wie sowas allerdings bei außerehelichen Gemeinschaften aussieht weiß ich nicht.
von Aziraphale am 14.02.2010 10:38h
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