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Anzeige Verletzung Unterhaltspflicht trotz UVG

antjelucy
Hallo,



mein EX zahlt seit September 2009 keinen Unterhalt mehr, obwohl das Jugendamt ihm eine Berechnung vorgelegt hat, wonach er einen Teil und das Jugendamt einen Teil trägt! Inzwischen zahlt das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss komplett! Kann ich meinen EX dennoch anzeigen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht? Er lässt mich nämlich nicht nur damit sitzen, sondern auch mit einem gemeinsamen Kredit! Ich will ihm da einfach mal mit klar machen, wie ernst die Sache eigentlich ist!





von antjelucy am 28.01.2010 08:55h
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6 Antworten

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Ellen36
0
@Ellen36
Sorry habe vergessen zu sagen klar kannst du Ihn anzeigen er ist Unterhaltspflichtig und wenn er das nicht macht, macht er sich strafbar kann sogar ins Gefängnis kommen.
von Ellen36 am 29.01.2010 22:31h


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Ellen36
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Unterhalt
Mein Ex hat auch nicht gezahlt als mein Rechtsanwalt die Pfändung eingeleitet hat ( kann das Jugendamt übrigens auch) hat er im nächsten Monat bezahlt. Rede mit dem Jugendamt. Viel Glück.
von Ellen36 am 29.01.2010 22:28h


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MariosFreundin
1
.
Also, ich bekomme auch UV weil mein EX nur 900€ verdient oder 1000€ weiss ich nciht und das darf er haben OHNE unterhalt zahlen zu müssen. er zahlt auch nur 65€ ans JUG. Der UV wir bis zum 12LJ gezahlt ABER nur max. 6Jahre lang. Mit dem Kredit ist es so. Habt ihr beide Unterschrieben. haftet ihr beide, zahlt der eine nicht muss der andere Zahlen. Ist der Kredit auf deinem Namen kann er sagen... ICH ZAHLE DAS NICHT. Erkundige dich wie es ist wenn ihr beide unterschrieben habt, ob jeder nur die hälfte tragen muss oder ob du alles allein zahlen musstm, wenn er nicht zahlt
von MariosFreundin am 28.01.2010 09:29h


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Solo-Mami
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Kläre das am besten mit Deiner Beistandschaft
Damit kenn ich mich nicht wirklich aus. Sobald er Einkünfte hat, die unter seinem Selbstbehalt liegen braucht er keinen Unterhalt mehr zu zahlen und dann wäre eine Klage nur eine unnütze Belastung für den Steuerzahler
von Solo-Mami am 28.01.2010 09:19h


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zauberengel
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hallo
ich habe auch immer unterhalt bekommen,und wegen kurzarbeit dann UVG,als er aber aus eigener schuld arbeitslos wurde,hat die UVG stelle eine anzeige gemacht.soviel ich weiß,kannst du das aber auch,ansonsten frag doch bei der UVG stelle nach,oder bei der polizei selber..... LG
von zauberengel am 28.01.2010 09:08h


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tamarillis
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Hallo,
ich weiß nicht ob dein Mann arbeitet oder nicht, aber ich weiß, falls er nicht arbeitet und das Jugendamt deshalb alles zahlt, dass die sich das wieder von ihm zurückholen, wenn er wieder arbeitet. Anzeigen könnten ihn deine Kinder, aber ob du das kannst oder in deren Namen solange sie klein sind, das weiß ich leider nicht. Das Jungendamt zahlt auch nur bis zum 12ten Lebensjahr deines Kinder. Wegen dem Kredit würde ich mich mal bei der Bank oder von wem der Kredit auch ist infomieren. Arbeitest du und er nicht, sieht es nicht wirklich gut aus, da die Banken dahin gehen wo das Geld zu holen ist.
von tamarillis am 28.01.2010 09:02h


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