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verletzung der unterhaltspflicht

Goldschatz77
hab da mal eine frage wann spricht man von verletzung der unterhaltspflicht? nur wenn er arbeitet und nicht zahlt oder auch wenn er nicht arbeitet bzw. selbstständig ist? die sache ist die meine anwältin wollte den kindesvater prüfen auf unterhalt er hat sich nicht gemeldet es gibt mittlerweile ein Versäumnisurteil vom gericht in dem steht das er seine einkünfte offen legen muss er hat bis heut nicht reagiert nun ist der gerichtsvollzieher im gange aber hat ihn anscheinend nicht angetroffen bis heute. das er nie so arbeiten wird das er unterhalt zahlt hat er mal gesagt weil er noch drei weitere kinder hat. ich finde aber solchen männer muss in hintern getreten werden was kann ich noch tun?
Stichworte: Unterhalt

von Goldschatz77 am 07.07.2008 20:37h
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4 Antworten

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Gelöschter Benutzer
1
wenn du das sagst?
das ist ja MEINE Meinung also dein Problem wenn sie dich stört !!!
von Gelöschter Benutzer am 07.07.2008 21:04h


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Goldschatz77
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ich glaube
was das andere angeht geht nur ihn und mich was an ich bewegemeinen hintern also kannst du hier nichts weiter beurteilen was ich geschrieben habe finde es scheisse bei einer frage so einer blöde äusserung zu erhalten.
von Goldschatz77 am 07.07.2008 20:54h


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dreifachmama83
0
.................
ich hab gegen den vater meiner großen tochter eine anzeige laufen wegen verletzung der unterhaötspflicht ;) ein vater ist verpflichtet,sich einen job zu suchen mit dem er auch seine unterhaltsleistungen erbringen kann,tut er das nicht,nennt man es verletzung der unterhaltspflicht ;)
von dreifachmama83 am 07.07.2008 20:42h


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neophyte--86
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ja immer die kerle....
man bewege deinen arsch doch mal selber ihr wolltet das kind beide oder nicht? dann kannst du doch nicht nur den unterhalte dem mann zuordnen und du den rest oder wie???
von neophyte--86 am 07.07.2008 20:39h


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