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Wieviel m² stehen mir max mit einem Kind zu? und was darf die Wonung kalt kosten?

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
11.07.2007 | 11 Antworten
Hallo Ihr lieben Mamis ..
Ich brauch echt mal Euren Rat.
Mein Arbeitslosen Geld läuft aus und ab August falle ich in die ArgeII.
Ich wohne derzeit in einer 80m² Wohnung und habe eine Kaltmiete von 350.- Euro zu tragen. Muss ich ausziehen? Ist die Wohnung zu teuer? Was steht mir als Alleinerziehende Mama mit einer Kleinen Lady zu max. zu?
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11 Antworten

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1 Antwort
Hallo!!!
Also ich durfte damals mit einem Kind eine Wohnung von 60 m² beziehen. Und die Miete kalt durfte glaube bis 4 €/m² gehen. Ist aber glaube auch von Bundesland zu Bundesland verschieden! Liebe Grüße
JaLePa
JaLePa | 11.07.2007
2 Antwort
Alleinerziehend
Hallo soweit ich informiert bin darfst Du 50 m2 haben plus 15 fürs Kind. Das Kindergeld wird zu 70 % angerechnet. Dazu kommt ein Bonus für alleinerziehende in Höhe von 124.-€ Unterhalt wird auch angerechnet, bzw. Unterhalsvorschuss. Ich bekomme für mich und meine Mädels ein wenig unter 800€ - also mit 600€ wird Du bestimmt rechnen können. Plus Kindergeld plus unterhalt . Lass Dich auf jeden Fall beraten, und mache einen termin. Es gibt auch Beratungsstellen von Profamilie und speziell Beratungen für Alleinerziehende LG, die Mami
Solo-Mami
Solo-Mami | 11.07.2007
3 Antwort
wohnung
hallo, als ich mich beim abeitsamt meldete wurde mir das gesagt . wir waren damals zu 3. und sie sagten das ich dann 463 euro ca bekommen würde . und soviel ich weiß geht es nach der personen anzahl und nicht nach den qm . weil wenn es halt über dem betrag ist, dann müßtest du die mehr kosten selbst bezahlen . aber da deine "große" wohnung schon sehr billig ist, glaube ich nicht das sie dir da was andees kleines billigeres anbieten könnten .
tuta196
tuta196 | 11.07.2007
4 Antwort
immer unterschiedlich
Bei uns in der Gemeinde ist es so das man als alleinerziehende mit einem Kind maximal eine Wohnungsgröße von 56 m² haben darf. Die Höchstmiete liegt bei 450 Euro. Alles was drüber ist muss man aus eigener Tasche bezahlen. Es liegt an den jeweiligen Gemeinden überall gelten andere Satzungen. Frag einfach mal bei Jugendamt nach, die wissen genau Bescheid. LG Nadine
minnieformat
minnieformat | 11.07.2007
5 Antwort
noch was vergessen
Eigentlich unmöglich von Dir zu verlangen dort auszuziehen, denn die Kaltmiete liegt unter dem Satz. Schreib mir mal woher Du kommst ich arbeite bei der Stadt und kann ja mal schauen was für Deinen Wohnort für Sätze gelten. LG Nadine
minnieformat
minnieformat | 11.07.2007
6 Antwort
Zu dritt 75qm
Hallo, als ich mal einen Antrag stellte, wurde mir gesagt, das wir zu dritt höchstens 75qm haben dürfen, von der Höhe der Kaltmiete fiel damals kein Wort, könnte mir aber vorstellen, das ihr max.60qm haben dürft.
LillysMum
LillysMum | 11.07.2007
7 Antwort
Wohnung m²
hallo, du darfst 45 m² haben und dein kind 15 m² also dürft ihr zusammen 60 m² haben. mit der miete ist es so das du warm bis 334 euro, so ist es bei uns mit der miete, aber die m² sind überall gleich. lg anni
WunschkindLPZ
WunschkindLPZ | 11.07.2007
8 Antwort
m² und Zimmer in Berlin egal...
in Berlin spielt die Größe der Wohnung gar keine Rolle , hier geht es nur um die Höhe der Warmmiete hier die Miethöhen in Berlin : Wer Arbeitslosengeld II erhält, darf folgende Miethöhen nicht überschreiten: Ein-Personen-Haushalte 360 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 445 Euro, Drei-Personen-Haushalte 542 Euro, Vier-Personen-Haushalte 619 Euro, Fünf-Personen-Haushalte 705 Euro. es gibt auch noch diverse Ausnahmeregelungen . Aber soweit ich mich informieren konnte, trifft dies in ganz Deutschland zu. Die Quatratmeter zählen nicht mehr. Siehe hier: http://www.erwerbslosenforum.de/dvo/22SGBII.pdf
Dynamik
Dynamik | 11.07.2007
9 Antwort
Miete
Also es ist echt verschieden von Bundesland zu Bundesland. Ich weiss es von Freunden , die auch über dem Satz liegen, die konnten in der WHG bleiben müssen nur das was die Miete zu teuer ist aus eigener Tasche zahlen. Also vom Harz 4 Geld !!
diehexe666
diehexe666 | 14.07.2007
10 Antwort
Wohnung bei ALG II
Hallo! Wie schon die anderen vor mir geschrieben haben, es ist unterschiedlich. Es ist aber nicht unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland, sondern von Gemeinde zu Gemeinde, also Zuständigkeit der jeweiligen Arge. Die können Dir auch die jeweils geltenden Größen nennen. Bin letztes Jahr während des Bezuges umgezogen und hatte andere Werte. Dies liegt einfach an dem Mietspiegel vor Ort. Klar, in teureren Gemeinden steht Dir auch mehr Geld zu als bei günstigeren. Wobei hier von Warmmieten exklusiv Strom ausgegangen wird, denn die Stromkosten sollen schon mit dem Regelbedarf gedeckt sein. Nachzahlungen auf die Nebenkosten werden auch von der Arge übernommen, soweit sie innerhalb dieses Rahmens liegen.
Carola88310
Carola88310 | 20.07.2007
11 Antwort
mir hat man gesagt...
dass es egal ist, wieviel qm. man darf nur nicht über einen gewissen betrage kommen. ich meine das wren 360€ kalt gewesen. aber das ist in jeder stadt anders. als es das noch mit qm-begrenzung gab wars in wuppertal 5€/m² und in haan 6€/m²
Supermami86
Supermami86 | 06.11.2007

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