Startseite » Forum » Alleinerziehend » Behörden » Jugendamt

Jugendamt

Sina2108
Ich habe eine Frage, meine Freundin hat sich von ihrem Freund und Vater ihrer zweijährigen Tochter getrennt, er stellt sich jetzt in einer Tour quer, stellt sie als Schlampe da und fängt immer damit an das er die gemeinsame Tochter alleine großziehen will und ihr die Tochter wegnehmen will. Dann ging es eine Zeit wieder zwischen den beiden, nun ist sie aber auf Kur, und da fing er wieder mit den Streiterein an und versucht sie ständig mit Aussagen wie "Meine Tochter wird hier bei mir und meinen ELtern großgezogen" zu provozieren. Das Problem ist zur Zeit wohnen die beiden noch zusammen und morgen kommt sie von der Kur wieder, er aber will noch ein paar Tage länger bei seinen Eltern bleiben (300 km vom gemiensamen Wohnort) da er dort noch einiges zu erledigen hat,(er will dahin zurückziehen) was man innerhalb von 4 Wochen scheinbar nicht schaffen konnte, Arbeitsamttermin usw. Nun hat sie angst das er ihr die Tochter wirklich vorenthalten will und sie ernsthaft bei seinen Eltern lässt! Wie soll sie reagieren wenn er am Donnerstag wirklich ohne die Tochter nach Hause kommt? Er hat keinen Job, gerademal so eine Ausbildung und könnte seiner Tochter nix bieten, ich habe selber Rechtsanwaltsfachangestellte gelernt und weiß das er ihr die Tochter nicht einfach wegnehmen kann und das auch kein Gericht ihm das alleinige Sorgerecht zusprechen würde durch die ganzen gegebenen Umstände da die beiden auch nicht verheiratet waren. Aber was soll sie machen? Das Jugenamt einschalten? Polizei rufen wenn ihr ihr die Tochter wirklich vorenthält?

Stichworte: Jugendamt

von Sina2108 am 07.10.2008 15:39h
Antworten? Du musst dich zuerst einloggen oder registrieren.

Du bist noch kein Mitglied bei Mamiweb?
Jetzt gratis Mitglied werden bei Mamiweb!

Antworten

9 Antworten

9
Sina2108
0
@scarlet_rose
also meine freundin hat das alleinige sorgerecht, sie will ihm das kind auch nicht vorenthalten, sie hätte es gerne das er seine tochter besucht wie er möchte und wie er zeit hat, sie will ja schließlich auch nciht das ihre tochter drunter leidet, er will die tochter aber komplett entziehen mit "du siehst dein kind dann nie wieder". das jugendamt will sie eh einschalten da es nicht anders geht, sonst schlagen die beiden sich noch die köpfe ein, mir ging es nur darum zu wissen wie sie reagieren sollte wenn er wirklich alleine vor der tür steht. er geht ja sogar so weit das er ihr den haustürschlüssel weggenommen hat damit sie nicht die wohnung verlassen kann wenn er nciht da ist und ihr handy ist komischerweise verschwunden... er befindet sich gerade in neubrandenburg bei seinen eltern,da will er jetzt im november auch wieder hinziehen, sie geht mit ihrer tochter nach hh und schaltet das jugendamt alleine schon deswegen ein damit die beiden eine lösung wegen besuchsrecht finden.
von Sina2108 am 07.10.2008 16:13h


8
celi1310
0
Aufenthaltsbestimmungsrecht
sie soll sofort kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen denen alles schildern und das aufenthaltsbestimmungsrecht holen... wird ihr zugesprochen wenn sie denen die Situation schildert... alles gute für sie und vorallem für das Kind..
von celi1310 am 07.10.2008 15:54h


7
Chira37
0
**
Sollte er ihr die Tochter wirklich vorenthalten..dann muss sie eine einstweilige Verfügung beim Gericht beantragen und Notfalls ne Kindesherausgabe durch den Gerichtsvollzieher anstreben..aber wenn er das Kind liebt wird er es nicht soweit kommen lassen..ist nämlich ne böse Geschichte die dem Kind nicht wirklich guttut..
von Chira37 am 07.10.2008 15:51h


6
scarlet_rose
0
@jasonmaurice
wenn er das sorgerecht hat und sie das kind wegnimmt ist das genauso kindesentziehung... wo ist denn die tochter im moment?
von scarlet_rose am 07.10.2008 15:50h


5
Marieke-o-Paul
0
Heute ist Dienstag
An ihrer stelle hätte ich mich schon längst beim jugendamt erkundigt!Finde deine Freundin sehr Naiv wenn sie Denkt hier Profesionelle Hilfe zu bekommen!Schlieslich geht es um ihr Kind (hau) (hau) Das kann ch nicht verstehen!!!
von Marieke-o-Paul am 07.10.2008 15:50h


4
Jasonmaurice
0
Auch wenn
beide das Sorgerecht haben , kann er doch nicht einfach das Kind wegbringen. Ist das nicht Kindesentziehung? Kann man doch Srafrechtlich verfolgen, oder? Ich würde eine Anzeige machen und gut ist.LG
von Jasonmaurice am 07.10.2008 15:48h


3
mini26
0
na klar
also ich würde da die polizei rufen wenn er mir das kind wegnimmt das geht ja mal gar nicht
von mini26 am 07.10.2008 15:47h


2
scarlet_rose
0
sorgerecht
haben die beiden denn das geteilte sorgerecht? an deiner stelle würde ich sagen die beiden sollten sich mal mit einer neutralen mittelsperson(z.b. jemand vom jugendamt oder pro familia) zusammensetzen und eine regelung finden. natürlich hat deine freundin angst, dass ihr das kind genommen wird. und du kannst ihre angst ja verstehen...kannst du dann nicht auch seine angst verstehen? es ist in genau der selben situation: er steht kurz davor, dass ihm das kind weggenommen wird...ich kann ihn gut verstehen. so wie sie das kind nicht verlieren will will er es auch nicht, nur das er weiß,dass er chancenlos ist... eine trennung ist nie leicht,erstrechtnicht,wenn ein kind da ist. du als freundin solltest ihr raten sich mit einer neutralen person und dem vater zusammenzusetzen. das wird die einzige möglichkeit sein, eine vernünftige lösung zu finden. die polizei kannst du nur rufen, wenn er das sorgerecht momentan nicht hat.
von scarlet_rose am 07.10.2008 15:46h


1
Bogumila
0
hin fahren u ihre tochter holen u die polizei einschalten
ja!..na hoffendlich kommts nicht soweit..lg
von Bogumila am 07.10.2008 15:46h


Weitere Fragen zu folgender Wortkombination




Zur Vaterschaftsanerkennung muß ich da wirklich auf´s Jugendamt ?

Nicht auf´s Standesamt? und wenn Jugendamt, zu wem genau? Zu dem Sachbearbeiter der für den Buchstaben meines Namens zuständig ist? Oder wie? Danke vora ..
03.05.2008 | 11 Antworten

vermittelt das jugendamt auch babysitter?

wir wollen nun einmal im monat weg gehen und suchen einen zuverläsigen babysitter da die oma meist gerade dann arbeiten muss wenn wir mal weg wollen.sonst ..
27.04.2008 | 8 Antworten

habe jetzte ein schreiben bekommen vom jugendamt, das ich (da ich mit dem vater der kleinen ja nicht verheiratet bin) anspruch auf beratung und

unterstützung bei der geltendmachung von unterhaltsansprüchen habe. ich soll da mal anrufen. werde ich auch gleich tun. hat denn schonmal einer von euch ..
25.04.2008 | 2 Antworten

ZUM THEMA JUGENDAMT

fall lea-shophie die auf 4 kg abgemargert ist. da hat nicht nur das jugenamt versagt SONDERN was ich viel schlimmer finde das der opa von ihr noch im fern ..
13.04.2008 | 8 Antworten

hallo mamas war hute kurzfristig beim jugendamt eingeladen

mein ex hat gestern den privaten vaterschaftstest zugeliefert bekommen, er kam natürl. wieder zu spät, sagte dass die kleine für ihre 3monate schon groà ..
11.04.2008 | 5 Antworten


Benutzername
Passwort
Passwort vergessen?