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Brauche ganz dringend Hilfe wichtig!

Niesebiese
Hallo ihr lieben vielleicht kann mir hier eine von Euch weiterhelfen. Ich habe nächste Woche meinen Termin für den Kaiserschnitt. Hurra endlich kann ich dann mein Würmchen in die Arme nehmen.

Aber nun zum eigentlichen Punkt weshalb ich so verzweifelt bin.

Das Baby war nicht geplant. Der KV ist ein Afrikaner. Wir waren nicht verheiratet haben nicht zusammen gewohnt. Er wollte das Kind von Anfang an nicht haben und wollte sogar das ich abtreiben lasse.
Ich habe mich aber für den kleinen entschieden.

So nun ist es so das er natürlich keinen Unterhalt zahlen möchte und sogar versucht hat mich dazu zu bewegen nach der Geburt des Kindes anzugeben das ich nicht weiß wer der Vater ist .
Natürlich werde ich das nicht machen. Jetzt ist nur meine Frage. Wie ist das mit dem Sorgerecht ? Ich möchte selbstverständlich das alleinige Sorgerecht haben doch geht das? Wenn ich ihn beim Standesamt angebe hat er dann nicht das gemeinsame Sorgerecht automatisch?

Das möchte ich nicht. Vaterschaft wird er nicht anerkennen. Im Gegenteil. Er will sogar aus Angst vor Unterhaltszahlung zurück nach Afrika.

Die Tage hat er wieder Kontakt zu mir aufgenommen und meinte er würde nach Afrika gehen und das schon sehr bald. Aber wenn er dann wieder zurück kommt will er sein Kind sehen.

Ich hab tierische Angst davor das er ein Umgangsrecht bekommt und sich dann zusammen mit meinem Kind absetzt nach Afrika.

Was kann ich tun damit er auch das Umgangsrecht nicht bekommt ? Oder wenn dann nur in meinem Beisein?

Versteht mich bitte nicht falsch. Generell möchte ich meinem Kind nicht den Umgang zum Vater unterbinden aber in diesem Falle denke ich ist es was anderes.
Habe eine Tochter aus meiner Ehe und sie darf ihren Papa jederzeit sehen und auch zu ihm. Ich will da keine Steine in den Weg legen-

Aber in der jetzigen Situation habe ich wirklich Angst davor.

Hoffe mir kann die ein oder andere von euch helfen.-
von Niesebiese am 23.02.2011 17:42h
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13 Antworten


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assassas81
oder aber
du machst es andersrum, wenn du es dir finanziell leisten kannst: gib keinen vater an, dann hat er erstmal keine rechte! und ob er überhaupt den weg gehen würde, seine vaterschaft einzuklagen bleibt fraglich! aber wenn du sagst, dass er das kind nicht will, nicht zahlen würde und ins ausland abhaut, bekommst du so einfach eh keinen unterhalt/vorschuss...
von assassas81 am 23.02.2011 20:12h

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just_holly
@Niesebiese
also ich hatte ne Kollegin die hat das gleiche mit nem Italiener hinter sich. Ich würde ihn schon als Vater eintragen lassen, denn so hat er die Unterhaltspflicht. Wenn er sich ins Ausland absetzt übernimmt das JA den Unterhalt, sobald er aber zurück kommt nach Deutschland muss er den aufgelaufenen Betrag an Unterhalt, den das JA an dich gezahlt hat zurück zahlen :)
von just_holly am 23.02.2011 20:07h

11
ladynicole20
also sei doch froh
wenn er sich nicht eintragen lässt als vater so hat er schon mal kein anspruch auf umgangsrecht, und wenn er kein unterhalt zahlt sowie so nicht .lg
von ladynicole20 am 23.02.2011 18:35h

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assassas81
@Niesebiese
was er will und was daraus wird sind zwei verschiende paar schuhe! wenn er in D lebt, hat er sich an unsere regeln zu halten und du kannst sie mit hilfe des JA prima durchsetzen
von assassas81 am 23.02.2011 18:16h

9
bambino2009
@Niesebiese
Ich kann mir vorstellen, dass das Dir Bauchschmerzen bereitet. Schau mal hier: http://www.babycenter.de/baby/vaeter/sorgerecht_unverheiratete_vaeter/
von bambino2009 am 23.02.2011 18:08h

8
Niesebiese
Hilfe.
Er will das Kind ja überhaupt nicht haben. Das heißt er hätte gerne den Umgang aber erst wenn er in Jahren zurück kommt aus Afrika und allen Verpflichtungen seinem Kind gegenüber möchte er nicht nachkommen sprich Unterhalt und auch die Vaterschaft will er nicht anerkennen deshalb will er sich ja auch absetzen
von Niesebiese am 23.02.2011 17:58h

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assassas81
@Niesebiese
genau darum kümmer tsich das JA mit der beistandschaft
von assassas81 am 23.02.2011 17:58h

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pandora90
huhu
so lange du nicht verheiratet bist hast du das arleinige sorgerecht, er müsste erst das geteilte sorge recht beantragen
von pandora90 am 23.02.2011 17:56h

5
Niesebiese
Hilfe
danke für die Antwort. Ok also wenn ich das richtig verstanden hab dann hab ich mit der Anmeldung beim Standesamt das alleinige Sorgerecht für den kleinen. Ja aber muss ich ihn dann auch angeben? Er wird sich weigern die Vaterschaft anzuerkennen. Das weiß ich. Aber das Problem ist ja das er verschwinden will. Dann können die dem eh nix und ich hab totale Angst davor das er wenn er dann nach Jahren zurück kommt Umgangsrecht möchte und dieses auch durchbekommt. Ich traue ihm nicht. Nicht das er wirklich mit dem kleinen abhaut
von Niesebiese am 23.02.2011 17:56h

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just_holly
...
Also erstmal Glückwunsch für deinen Entschluss!! Ich hab damals ähnliches mitgemacht... Nun zu deiner Frage, mach dir keine Sorgen wg dem Sorgerecht: Wenn du und der KV nicht verheiratet seid, musst du ausdrücklich zustimmen, dass der KV ebenfalls das Sorgerecht bekommt. Also mit der Geburt deines Babys hast du das alleinige Sorgerecht! Meinst du du musst dir Sorgen machen wegen des Umgangsrechtes, wenn er sich eh nicht für sein Kind interessiert? - Deswegen würde ich allerdings aufs jugendamt gehen und das klären. Den Unterhalt kannst du einklagen, gell? und wenn er sich weigert sich als Vater eintragen zu lassen, also auch Unterhalt zu zahlen, dann geht das vor Gericht, du musst dem Richter glaubhaft machen, dass er der Vater ist und er wird zum Vaterschaftstest verpflichtet!
von just_holly am 23.02.2011 17:52h

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assassas81
also
das alleinige SR hast erstmal du, es sei denn, du unterschreibst so nen wisch ein umgangsrecht hat er, allerdings kann er ohne diene erlaubnis das land nicht verlassen. unterhalt muss er zahlen, wenn er in d bleibt, wenn er abhaut ist das pech. besorg dir auf jeden fall ne besitandschaft vom JA, die sind meistens sehr nett und du kannst sie jederzeit "stillegen" wenn du sie nicht mehr brauchst!
von assassas81 am 23.02.2011 17:48h

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Niesebiese
Brauche Hilfe
Danke für deine Antwort. Allerdings komme ich bei denen auch noch nicht weiter. Sie meinten nur das sie erst dann etwas machen wenn das Kind geboren ist. Wurde noch nicht einmal beraten.
von Niesebiese am 23.02.2011 17:48h

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SabrinaUndLuca
....
also ich würde an deiner stelle ganz schnell einen termin beim jugendamt machen. Mir haben die damals sehr gut geholfen. Erzähl ihnen von deinen ängsten und sorgen.... Wünsche dir alles alles gute....
von SabrinaUndLuca am 23.02.2011 17:46h


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