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Düsseldorfer Tabelle 2010
Düsseldorfer Tabelle 2010
Weiß jemand, wann die genau rechtskräfig ist? Mein Ex zahlt nämlich den alten Betrag, aber mein Anwalt sagte, er würde auch nichts dagegen unternehmen, bis die Tabelle rechtskräftig sei. Jugendamt weiß Bescheid, daß er nicht zahlt, aber ich höre nichts mehr vom Jugendamt.
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7 Antworten
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@schäfchen
Ich bin immer locker, hab doch nur eine normale Frage gestellt. Aber weißt du, wenn dir das Amt 289 Euro als Einkommen berechnen würde, obwohl der Vater nur 256 Euro zahlt, möchte ich dich mal sehen, ob du locker bist.
@wassermann73 Gut zu wissen, daß ich das Geld noch diesen Monat anfordern muß. Die Frage ist nur, über wen, Jugendamt, weil ich da Beistandschaft habe, Anwalt, oder Sozialamt, die sollen das auch direkt vom Unterhaltspflichtigen einfordern können. Hab jetzt erstmal Widerspruch gegen den neuen Bescheid beim Amt eingelegt, und hoffe, mir hilft irgendjemand, sonst kommt er noch auf die tolle Idee, zukünftig nichts mehr zu zahlen, wenn er so gut damit durchkommt.
von meerlis am 12.01.2010 23:58h
6
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?
das kindergeld wird doch auch mehr oder nicht?
und das kindergeld steht ja beiden zur hälfte zu...
das heißt unterhalt - hälfte des kindrgeldes oder?
von emi-sab am 12.01.2010 11:39h
5
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ab
1.01.2010!!!!
Wenn Dir Dein Ex noch den alten Betrag überwiesen hast dann kümmer Dich schnellstens drum damit Du das Geld diesen Monat noch bekommst!
Ich war auch beim Anwalt und dieser sagte mir,man müsse das Geld diesen Monat noch anfordern da er dies im nächsten Monat nicht mehr nachzahlen müsse!!!
von wassermann73 am 12.01.2010 06:41h
4
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...
die tabelle is aber noch net rechtskräftig, des heißt vor gericht kommt sie NOCH net damit durch...
immerhin sagt ihr ja ihr anwalt auch, dass er nix unternimmt...
von schaefchen84 am 12.01.2010 00:49h
3
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Die ist ab 1.1.2010 gültig
DU mußt ein Schreiben an Deinen Ex aufsetzen, dass Du die neuen Unterhaltssummen von ihm laut der Düsseldorfer Tabelle einforderst. Damit stehen Dir rückwirkend zum 1.1.2010 Nachzahlungen zu ......
Oder mach es gleich über Anwalt/Beistandschaft
LG
von Solo-Mami am 12.01.2010 00:23h
2
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Die DT
wurde am 6.1.2010 bekanntgegeben und ist ab dem 1.1.2010 schon gültig. Viel Erfolg und trete dem JA mal telefonisch sonst wohin. Ich habe am Samstag schon ein Schreiben vom JA wegen Neuberechnung des Unterhalts im Briefkasten gehabt...
LG
von blondie39 am 12.01.2010 00:04h
1
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wart doch einfach ab...
immerhin zahlt dein ex ja, also bekommst du geld...
sofern die tabelle irgendwann rechtskräftig werden sollte, wirst du schon bescheid bekommen...
nix für ungut, will dich au net angreifen, aber immer locker bleiben...
lg
von schaefchen84 am 11.01.2010 23:57h
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