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Warum 2008 der Muttertag in Deutschland verschiedene Daten bekam

muttertag
Foto: roma2004 / pixelio.de
Im Jahr 2008 gab es verschiedene Termine für den Muttertag.

Der Muttertag ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag. Er wird zwar gefeiert, bekam jedoch nie die Anerkennung des Gesetzgebers als gesetzlicher Feiertag mit festem Datum. Durch die unterschiedlichen Regelungen der Ladenöffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern bekam der Muttertag hingegen eine Sonderstellung. Obwohl er an einem Sonntag begangen wird, dürfen Blumengeschäfte öffnen und verkaufen. Allerdings tritt diese Sonderregelung in vereinzelten Bundesländern wie beispielsweise Baden-Württemberg außer Kraft, wenn der Muttertag gleichzeitig auf einen gesetzlichen Feiertag fällt. Denn an gesetzlichen Feiertagen gibt es keine Ausnahmeregelung, die das Öffnen von Läden erlaubt.
Da der Muttertag in manchen Jahren auf den Pfingstsonntag fällt, beschloss der Einzelhandel bereits 1949, dass in solchen Fällen Ersatztermine für den Muttertag gesucht werden sollten. Damit wollte man sicher stellen, dass die Menschen am Muttertag frische Blumen kaufen dürfen. 

Pfingsten ist ein 'beweglicher Feiertag', der sich nach dem Datum des Osterfestes richtet. Feiern wir Ostern bis zum 26. März, fällt automatisch der Pfingstsonntag auf den 2. Sonntag im Mai und somit zusammen mit dem Muttertag. Dies ist etwa ein Mal pro Jahrzehnt der Fall. Im Jahr 2007 entbrannte nun eine heftige Debatte zwischen dem Einzelhandel und Kalenderverlagen. Der Einzelhandel berief sich auf die Vereinbarung von 1949, die eine Verlegung des Muttertags ermöglichen sollte. Es wurden große Umsatzeinbußen befürchtet, falls die Geschäfte am Muttertag 2008 nicht geöffnet werden durften. Die Argumentation war nachvollziehbar und doch wurde letztendlich keine Entscheidung für eine Verlegung des Muttertags getroffen. Er blieb am 2. Sonntag im Mai. 

Wahrscheinlich ist die Entscheidung, von einer Ausnahmeregelung abzusehen darin begründet, dass die Mehrheit der Bundesländer die Öffnung der Blumenläden auch am Pfingstsonntag gestattet, wenn dieser mit Muttertag zusammen fällt. Allerdings waren zum Zeitpunkt der endgültigen Entscheidung bereits bei einigen Verlagen die Kalender gedruckt. In Voraussicht auf die geplante Verlegung, war in vielen Kalendern somit der 4. Mai, also der 1. Maisonntag, als Muttertag eingetragen.

[SyKo]

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