
Musste früher der potentielle Bräutigam noch bei dem Vater der Braut vorsprechen, um um die Hand der Tochter anzuhalten, geht es heute mehr darum, die Eltern der Braut über die Heiratsabsichten zu informieren. Hier ist vor allem auf ein adrettes Erscheinungsbild zu achten und wer sehr viel wert auf gute Umgangsformen legt, sollte sowohl für die Mutter und die Partnerin als auch für den Vater eine kleine Aufmerksamkeit mitbringen. Dazu bieten sich für die beiden Frauen natürlich Blumen an, wobei unbedingt darauf geachtet werden sollte, dass es sich bei den beiden Sträußen nicht um die gleiche Blumensorte handelt. Dem Vater der Braut kann man je nach belieben mit Zigarren oder Whisky eine Freude bereiten.
Sind die Eltern der Braut von den Heiratsabsichten in Kenntnis gesetzt, sollten auch schleunigst die Eltern des Bräutigams informiert werden. Für den Fall, dass sich die Eltern des zukünftigen Brautpaares noch nicht kennen, kann nun auch ein erstes Zusammentreffen arrangiert werden. Natürlich ist die Verlobung für gewöhnlich immer mit einer Feier verbunden, welche traditionell ursprünglich immer bei den Eltern der Braut abgehalten wurde. Wo die Feier letztlich stattfindet, bleibt ganz dem persönlichen Belieben überlassen.
Allerdings sollte bei aller Freude und Begeisterung für dieses Eheversprechen nicht vergessen werden, dass es sich hierbei um mehr als ein schönes Fest handelt. Schließlich hat die Verlobung natürlich auch einen rechtlichen Aspekt. Denn laut dem §§ 1297ff. Bürgerliches Gesetzbuch handelt es sich bei der Verlobung um ein rechtlich formloses Versprechen und somit genau genommen um einen Vertrag. Auch wenn man dieses Versprechen vor keinem Gericht einklagen kann, bedeutet es doch, dass ein Partner, der sich kurz vor der Vermählung von dannen macht, für die eventuell daraus entstandenen Kosten aufkommen muss. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die angemieteten Räume für die Feierlichkeiten, den Blumenschmuck oder ähnliches handeln. Diese Pflicht zur Zahlung entfällt aber beispielsweise, wenn der Partner untreu gewesen ist oder aufgrund einer schweren Krankheit verhindert ist.
Die Hochzeit soll der schönste Tag im Leben eines Paares sein! Vor allem Frauen träumen das ganze Leben von diesem besonderen Tag, oft schon lange bevor der richtige Partner auftaucht. Und wenn es dann endlich soweit ist, gibt es viel zu entscheiden. Soll nur auf dem Standesamt geheiratet werden oder eine kirchliche Zeremonie stattfinden? Das Kleid, die Musik, der passende Ort für die Feier und vor allem die Trauzeugen müssen gefunden werden. Tipps dazu und zu allen notwendigen Formalitäten für die Eheschließung findest Du in unserem eXtra Hochzeit.