Haushaltsreiniger, Nagellackentferner und andere Substanzen des alltäglichen Gebrauchs enthalten ätzende Inhaltsstoffe wie Säuren oder Laugen. Kommen Kinder versehentlich mit diesen Stoffen in Berührung, können schwere Verätzungen der Haut, Schleimhaut, Speiseröhre oder Augen die Folge sein.
Gefährliche Substanzen müssen daher immer kindersicher aufbewahrt werden und sollten in Haushalten mit Kindern möglichst gar nicht angeschafft werden. Vor allem da es harmlosere Alternativen zu kaufen gibt. Ist ein Unfall dennoch passiert, kann die Art der Ersten Hilfe oft darüber entscheiden, wie drastisch die Auswirkungen der Verätzung sind.
Bei Verätzungen kommt es
zu einer Zerstörung von Gewebe im inneren oder äußeren
Körperbereich. Die entstehenden Schäden sind abhängig von der Art
der ätzenden Substanz und der Intensität des Körperkontaktes. Vor
allem giftige Laugen sind sehr gefährlich, da sie eine Verflüssigung
des Gewebes verursachen und sich damit weiter in die Haut einfressen.
Augenkontakt mit ätzenden Stoffen wie Kalk kann zu Erblindung
führen, da er eine schnelle Trübung der Hornhaut verursacht. Die
Medizin unterscheidet bei Verätzungen zwischen den Schweregraden 1
bis 3. Kommt es bei Grad 1 zu einer Rötung und bei Grad 2 zu einer
Schädigung der obersten Hautschicht mit Blasenbildung, führt Grad 3
zur Zerstörung sämtlicher Hautschichten bis auf die Unterhaut.
Kommt ein Kind mit einem
ätzenden Stoff in Berührung, muss man zunächst dafür sorgen, dass
so wenig Gewebe wie möglich zerstört werden kann. Bei Hautkontakt
geschieht dies am einfachsten durch
das Abwaschen der Wundfläche mit
etwa 20 Grad warmem Wasser. Denke dabei auch an Deine eigene
Sicherheit und benutze wenn möglich Schutzhandschuhe. Ist noch viel von der
ätzenden Lösung auf der Haut vorhanden, sollte diese vorher mit
einem Tuch abgewischt werden, damit sie nicht mit dem Wasser reagieren kann.
Kleidung, die mit ätzenden Stoffen durchtränkt ist, muss umgehend
entfernt werden.
Die Haut muss mindestens
15 Minuten gespült werden, beziehungsweise bis zum Eintreffen der Rettungskräfte,
die unbedingt gerufen werden sollten. Die abgespülte Wunde muss danach mit einem sterilen Verband abgedeckt werden. Kühlenden
Gels oder ähnliche Mittel sollten auf keinen Fall verwendet werden, diese können mit den Chemikalien
reagieren. Sind große Hautflächen betroffen, kannst Du das Kind für
den Transport oder bis zum Eintreffen des Notarztes auch in nasse
Tücher oder Verbände einwickeln.
Auch
Verätzungen der
Augen müssen sofort mit Wasser ausgespült werden. Vor allem wenn
nur ein Auge betroffen ist, muss das andere Auge dabei gründlich
abgedeckt werden. Spüle das Auge etwa 15 bis 20 Minuten lang mit
Wasser, das Du aus circa 10 Zentimeter Abstand vom inneren zum äußeren
Augenwinkel fließen lässt. Das Kind soll den Kopf dabei in
Richtung der verletzten Augenseite neigen. Ist der Rettungsdienst nach der Spülung noch nicht eingetroffen, müssen beide Augen mit einem
sterilen Augenverband abgedeckt werden.
Wenn Kinder versehentlich
giftige Flüssigkeiten trinken, kann dies nicht nur zu einer
Vergiftung sondern auch zur Verätzung der Mund- und
Rachenschleimhäute sowie der Speiseröhre und des Verdauungstraktes
führen. Damit sich die Verätzung nicht wiederholt, darf man das Kind keinesfalls zum Erbrechen bringen. Sonst kommt die Speiseröhre erneut mit der Substanz in Berührung. Stattdessen sollte viel Wasser oder Tee getrunken werden, um eine Verdünnung im
Magen zu erreichen. Bei Vergiftungen mit schaumbildenden
Reinigungsmitteln darf jedoch kein Wasser verabreicht werden, da der im Magen entstehende Schaum in der Lunge Verätzungen
hervorrufen kann. Im Zweifelsfall auf das Eintreten der
Rettungskräfte, die in Fällen dieser Art immer sofort gerufen
werden müssen, warten. Starke Verätzungen können schlimmstenfalls zu einem
Darmdurchbruch führen und tödlich enden.
Hebe
Reste der
eingenommenen Substanz auf (falls es ungewollt zum Erbrechen kommt, auch das Erbrochene), damit die behandelnden Ärzte die jeweilige Art
der Verätzung gezielter behandeln können.
Flüssigkeitsverlust und
starke Schmerzen können bei Verätzungen
zu einem Schock führen,
bei dem das Kind dann in die Schocklage gelegt und warm gehalten
werden muss.
[BS]
ist zwar keine Verätzung direkt, aber mein Sohn hat einmal den WC Stein gegessen. Ich hab sofort die Vergiftungszentrale angerufen, aber bis auf 1 mal erbrechen war es dann Gott sei Dank nur halb so schlimm!!!
von ProudMum19 am 05.07.2011 09:46