Zahnpflege von Anfang an!
Die Vorsorgeuntersuchung U7a ist eine relativ neue Untersuchung, die seit 1. Juli 2008 von allen Krankenkassen erstattet werden muss. Das Ziel ist, die zweijährige Lücke zwischen der U7 und der U8 zu schließen und in diesem Zeitraum auftretende Entwicklungsauffälligkeiten frühzeitig erkennen und behandeln zu können.
Die U7a findet zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat, also zu Beginn des Kindergartenalters statt und kann wichtige Anhaltspunkte dafür liefern, ob das Kind bereits die nötige Reife hat, um in den Kindergarten zu gehen.
Der klinische Teil der
Vorsorge umfasst unter anderem die Brust- Bauch- und
Geschlechtsorgane, die motorische Entwicklung, das Nervensystem und
die Sinnesorgane. So wird unter anderem das Sehvermögen
getestet, um Fehlsichtigkeiten oder verstecktes Schielen erkennen zu
können. Sollte sich bei der Feststellung von Körpergröße und
Gewicht zeigen, dass Dein Kind übergewichtig ist, wird der Arzt mögliche Gegenmaßnahmen mit Dir besprechen. Der Mediziner untersucht das Kind außerdem auf Zahn- Mund- und Kieferanomalien und
weist vermutlich erneut auf die Bedeutung der Fluoridprophylaxe, der
Zahnhygiene und einer ausgewogenen Ernährung hin.
In der Sprachentwicklung
sollte das Kind in der Zwischenzeit soweit fortschritten sein, dass
es Sätze mit 3 bis 5 Wörtern bilden kann. Außerdem müsste es
einfache Aufforderungen wie: „Zeig' mir Deine Ohren“, problemlos
verstehen und entsprechend reagieren können.
Da auch Kinder, die davor noch nicht in einer Kindertagesstätte waren, um das dritte
Lebensjahr zunehmend längere Zeiten ohne ihre Eltern
auskommen müssen, ist es besonders wichtig, mögliche Sozialisations- und Verhaltensstörungen
rechtzeitig zu erkennen. Der Arzt beobachtet das Kind im Rahmen der Untersuchung daher auf
mögliche Anzeichen von Autismus oder AD(H)S und stellt den Eltern
Fragen zum Verhalten ihres Nachwuchses.
Die U7a ist außerdem eine
Gelegenheit, über eventuelle Allergien, Schlafprobleme und andere
Dinge zu sprechen, die den Eltern vielleicht aufgefallen sind und zu
denen sie Rat brauchen.
Wenn nötig wird der
Impfschutz des Kindes vervollständigt.
Wichtig für Eltern: Die
Untersuchung U7a solltest Du auf jeden Fall fristgerecht und weder vor
dem 33. noch nach dem 38. Lebensmonat vornehmen lassen. Sonst wird diese nicht von der Krankenkasse erstattet, sondern muss als IgeL-Leistung selbst getragen
werden.
[BS]
» Dr. Gerhard Oellinger für Mamiweb