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Tagesmutter

Kleinkind an der Hand
Wenn die Chemie stimmt

Die Tätigkeit der Tagesmutter - oder auch des Tagesvaters - gehört pädagogisch gesehen zur Kindertagesbetreuung. Dabei wird das Kind für ein paar Stunden oder aber den ganzen Tag gegen Bezahlung außer Haus beaufsichtigt. Es ist die Hauptaufgabe der Tagesmutter, die Entwicklung und Erziehung des Kindes durch geeignete Spiele, Aktivitäten und Bildungsangebote zu fördern und berufstätige Eltern zu entlasten.

Allerdings ist es oft gar nicht so leicht, die richtige Bezugsperson zu finden, in deren Hände man letztendlich sein Kind geben will. Es empfiehlt sich also, eine möglichst genaue Prüfung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Tagesmutter vorzunehmen. Denn die Qualität der Betreuung ist in ganz besonderem Maße von der Persönlichkeit der Bezugsperson abhängig.

Für die Ausübung der Kindertagespflege benötigt die Tagesmutter die Erlaubnis des Jugendamts, sofern sie ein oder mehrere Kinder mehr als 15 Stunden wöchentlich für länger als drei Monate betreuen will. Die Erlaubnis ist dann auf insgesamt fünf Jahre befristet, wobei die Anzahl der zu betreuenden Kinder die Gruppengröße von fünf nicht überschreiten darf.

Verfügt die Tagesmutter zusätzlich über eine pädagogische Ausbildung, kann allerdings die Erlaubnis zur Betreuung von mehr als fünf fremden Kindern erteilt werden. Insgesamt dürfen aber nicht mehr Kinder als in einer vergleichbaren Gruppe in einer Tageseinrichtung betreut werden. Tagesmütter und -väter, die die Kinder im Haushalt der Eltern betreuen, benötigen übrigens keine Erlaubnis.

Darüber hinaus muss die Tagesmutter, sollte sie nicht im Haushalt der Eltern arbeiten, über „kindgerechte Räumlichkeiten“ verfügen, womit ausreichend Platz für Spielmaterialien, gute hygienische bzw. unfallverhütende Verhältnisse sowie das Vorhandensein von Schlafgelegenheiten gemeint ist. Oft prüft das Jugendamt vor der Erteilung der Pflegeerlaubnis die Räume der Tagesmutter eingehend.

Prinzipiell lassen sich zwei Arten der Tagesmutterschaft unterschieden, je nachdem, von wo aus die Tagesmutter „operiert“. Findet die Tagespflege im eigenen Haushalt statt, wird das fremde Kind in ihrer Familie zusammen mit etwaigen eigenen Kindern betreut. Bequemer für berufstätige Eltern ist allerdings, wenn die Tagesmutter zu ihnen ins Haus kommt.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Kinderaufsicht auch in anderen geeigneten Räumen, beispielsweise einer kindgerecht eingerichteten Mietwohnung stattfinden zu lassen. Dort können dann sogenannte Großtagespflegestellen oder Tagespflegenester untergebracht werden. Hier können dann mehrere Tagesmütter oder -väter gemeinsam eine größere Gruppe von Kindern beaufsichtigen und sich so in ihrer pädagogischen Arbeit unterstützen.

Neben den wahren Goldstücken, die Kindern auf Anhieb Geborgenheit und Wohlbefinden vermitteln, gibt es bei Tagesmüttern leider auch Negativbeispiele. Diese parken die Kinder den lieben langen Tag vor dem Hörspiel - oder schlimmer noch vor dem Fernseher - und bieten Nudeln mit Ketchup als kulinarischen Höhepunkt an.

Eltern, die an dieser Form der Betreuung für ihr Kind interessiert sind, sollten sich daher genug Zeit zum Kennenlernen der Tagesmutter nehmen. Hierbei gilt, die Chemie und das Vertrauen müssen stimmen. Auch die jeweiligen Erziehungsstile müssen zu einander passen. Im Zweifelsfall sollte man den Mut aufbringen, „Nein“ zu sagen. Hilfe bei der Wahl der richtigen Betreuungsperson finden interessierte Eltern übrigens beim Jugendamt oder gewerblichen Agenturen. Viele Familien suchen aber auch privat oder erkundigen sich im Bekannten- und Freundeskreis.

In diesem Artikel:

Seite 1: Die Tätigkeit als Tagesmutter oder -vater
Seite 2: Tagesmutter: Fakten, Vor- und Nachteile




quelle » Dr. Gerhard Oellinger für Mamiweb

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