Struktur des
Schulkindergartens
Vor Eintritt in den
Schulkindergarten wird der Entwicklungsstand des Kindes erfasst
(Sonderpädagogisches Gutachten). Besonders ausgebildete Pädagogen,
meist Sozialpädagogen, unterstützen und fördern die Kinder. Das
Ziel ist, dass das Kind nach einem Jahr in der Lage ist, in das erste
Grundschuljahr einzusteigen. Die Gruppen variieren in ihrer Größe
vom 7 bis 17 Kindern. Meist hat das Kind um die 20 Schulstunden
in der Woche. Bereits Kinder ab drei Jahren können hier in ihrer
geistigen und körperlichen Entwicklung gefördert werden.
Was lernt das Kind im
Schulkindergarten?
Der Unterricht wechselt
zwischen Lern- und Spielphasen ab. Gruppenarbeiten, aber auch
individuelle Förderung und Projektarbeiten sind Bestandteile des
Schulkindergartens. Spracherziehung, soziales Lernen, der Umgang mit
Zahlen, Schreib- und Leseerfahrungen, Naturerleben, musikalische
Erziehung, viel Bewegung sowie bildnerisches Gestalten stehen auf dem
Stundenplan. Dadurch bekommt das Kind die Grundlagen für seine
Schullaufbahn vermittelt. Zudem werden Konzentration, Merkfähigkeit
und Stillsitzen geübt. Die Mischung aus Unterricht und Spiel sorgt
dafür, dass das Kind Spaß am Lernen hat und neugierig auf die
Lerninhalte ist. So ist das Kind aktiver Gestalter seiner eigenen
Förderung und sammelt wertvolle soziale Erfahrungen.
Zusätzliche
Unterstützung im Schulkindergarten
Braucht das Kind in ganz
speziellen Bereichen Unterstützung, wird oftmals eng mit anderen
Einrichtungen zusammen gearbeitet. Das können Therapien wie
Ergotherapie, Logopädie, Psychomotorik (hierzu gehört auch die
Mototherapie) oder Physiotherapie sein. Die Zusammenarbeit mit den
Eltern spielt ebenfalls eine gewichtige Rolle. Sie sind, falls
Therapien erforderlich sind, eng in die Abläufe einbezogen. Nach
der einjährigen Förderung wird entschieden, ob das Kind in die
erste Klasse der Regelschule oder einer Förderschule kommt.
Verpflichtung
Schulkindergarten?
Ob das Kind einen
Schulkindergarten besuchen muss oder nicht, entscheidet das Schulamt
vor der Einschulung – in der Regel zwischen dem sechsten und
siebten Lebensjahr. Oft spricht auch der Kindergarten die Empfehlung
für den Schulkindergarten aus. Wichtig ist die genaue Prüfung, ob
eine vorhandene Reifeverzögerung mit Hilfe des Schulkindergartens
ausgeglichen werden kann. Ist das der Fall, ist der Besuch des
Schulkindergartens verpflichtend. Ist das nicht der Fall, wird das
Kind oftmals länger in seinem vertrauten Kindergarten behalten. Eine
individuelle Prüfung ist sinnvoll, da das Gesetz nur das Alter des
Kindes für den Schuleintritt berücksichtigt, nicht aber den
Entwicklungsstand. Dem Kind ist nämlich nicht geholfen, wenn es
eingeschult wird, weil sein biologisches Alter es vorsieht, es aber mit
dem Unterricht überfordert ist. Das frustriert unnötig und nimmt
dem Sprössling den Spaß am Unterricht – im schlimmsten Fall
dauerhaft. Kinder, die etwas mehr Zeit brauchen, sollten sie auch
bekommen. Die Rückstellung vom Unterricht für ein Jahr kann auf die
Dauer der Schulzeit angerechnet werden. Die Kosten werden in der
Regel vom Sozialamt übernommen. Dazu muss ein Antrag auf
Kostenübernahme für den Schulkindergarten gestellt werden. Details
zur Aufnahme halten die Schulkindergärten bereit.
[AKL]