Der Arbeitgeber muss dir während der Elternzeit deine Rückkehr zu deinem Arbeitsplatz garantieren
Für Eltern, die sich in der Elternzeit befinden, gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Deine Arbeitsstelle bis zum Ende der Elternzeit für Dich frei zu halten. Dadurch soll eine Kündigung während der Elternzeit verhindert werden und somit vermieden werden, dass Eltern aus Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes auf die Elternzeit verzichten.
Nachdem Du Elternzeit beantragt hast, darf Dein Arbeitgeber Dich acht Wochen vor Beginn der Elternzeit und während der gesamten Elternzeit nicht kündigen. Nachdem die Elternzeit beendet ist, besteht der Anspruch auf den ursprünglichen oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss also den alten Arbeitsplatz freihalten oder einen entsprechenden gleichwertigen Ersatzarbeitsplatz garantieren.
Nach Ablauf der Elternzeit gilt wieder die ganz normale Kündigungsfrist von drei Monaten. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. Besteht während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung, gibt es keinen Kündigungsschutz. Der Anspruch auf Kündigungsschutz besteht auch dann nicht, wenn Du keine Elternzeit genommen hast und Elterngeld beziehst.
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» Dr. Gerhard Oellinger für Mamiweb