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Kinderzulage in der Schweiz

Kinderzulage
Kinderzulage in der Schweiz

Um Dich nach der Geburt Deines Kindes finanziell zu unterstützen, erhältst Du in der Schweiz vom Staat die sogenannte Kinderzulage. Wie hoch diese Zulage ausfällt und wer Kinderzulage beantragen kann, erfährst Du hier.

In der Schweiz haben Anspruch auf Familienzulage

  • Arbeitnehmer, die nicht in der Landwirtschaft tätig sind
  • Nichterwerbstätige
  • selbstständige Landwirte
  • Teilzeitbeschäftigte

Selbstständige außerhalb der Landwirtschaft haben keinen Anspruch auf Familienzulage. In manchen Kantonen gibt es jedoch Sonderregelungen, nach denen alle Selbstständigen sowie Arbeitnehmer der Landwirtschaft ebenfalls Familienzulage erhalten. Gleichzeitig können Kantone eine höhere Familienzulage als staatlich vorgeschrieben, auszahlen.

Für jedes Kind bis zum Alter von 16 Jahren oder erwerbsunfähiges Kind bis zum Alter von 20 Jahren erhältst Du monatlich 200 Franken. Für jedes Kind zwischen 16 und 25 Jahren in Ausbildung werden monatlich 250 Franken bezahlt. Für Kinder, die sich im Ausland aufhalten, erhältst Du nur dann eine Familienzulage, wenn die entsprechenden Staatsverträge dies vorschreiben. Diese Verträge beziehen sich auf EU-Länder, Länder der EFTA und wenige andere Staaten.

[JS]



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quelle » Dr. Gerhard Oellinger für Mamiweb

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