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Kinderwunsch und Leihmutterschaft



Leihmutterschaft
Eine Leihmutter kann helfen

Steht für eine Frau fest, dass sie auf natürlichem Weg kein Kind austragen kann, kommt oft der Gedanke an eine Leihmutter auf.




Bevor ein Paar aber diese Entscheidung trifft, sollte es ausgiebig über alle möglichen Konsequenzen dieses Schrittes nachdenken. Neben der rechtlichen muss dabei vor allem die emotionale Seite bedacht werden. Vorausgesetzt es gäbe die Möglichkeit eine Leihmutter zu "mieten", wie empfindet diese, wenn sie ihr Kind nach einer Schwangerschaft abgeben soll? Die Leihmutter ist ganz eng mit dem Kind verbunden, baut eine Beziehung dazu auf und bringt das Baby schließlich zur Welt.


Diese Fragen stellen sich nicht nur der Frau, die eine Leihmutter beauftragen möchte, sondern auch der Leihmutter selbst. Diese Frau möchte vielleicht helfen oder auch nur Geld verdienen. Dennoch wird kein Mensch im Vorfeld sagen können, welche Gefühle sich im Laufe der Zeit entwickeln können.

Unter einer Leihmutter versteht man eine Frau, die sich bereit erklärt, das Kind eines anderen Paares oder auch eines einzelnen Auftraggebers auszutragen. Die Eizelle kann hierbei von der in Auftrag gebenden Frau, der Leihmutter oder einer Eizellenspende stammen. Beim Sperma, mit dem die Eizelle befruchtet wird, handelt es sich entweder um das des Auftraggebers oder eines Samenspenders.

In vielen europäischen Ländern ist die Leihmutterschaft verboten. Meist stützen sich die darauf bezogenen Gesetze auf die Gefahr des Menschenhandels, wobei in dem Fall das Kind als Handelsware angesehen wird. Nur wenige Länder in Europa erlauben die Leihmutterschaft als Hilfe für kinderlose Paare. Dabei gibt es allerdings auch unterschiedliche, größtenteils sehr strikte Regelungen, was die finanzielle Vergütung der Leihmutter betrifft.

Meist sind in den Staaten, die Leihmutterschaften zulassen, zumindest Entgeltvereinbarungen unzulässig. Ebenso das öffentliche Werben, Vermitteln oder Anbieten der "Leistung" Leihmutterschaft ist in der Regel nicht erlaubt. So möchte man die Leihmutterschaft als tatsächliche Hilfe, nicht aber kommerzielle Branche fördern. Dennoch hat sich in einigen Ländern mittlerweile bereits ein regelrechter "Babywunsch-Tourismus" entwickelt, der sich unter anderem auch auf Eizellenspenden und Leihmutterschaft spezialisiert hat.

Hier einige Beispiele über die Unterschiede der gesetzlichen Regelungen:

Länder mit Verbot der Leihmutterschaft: Deutschland, Dänemark, Österreich, Schweiz, Italien, Norwegen, Schweden

Länder mit erlaubter Leihmutterschaft: Frankreich (durch Beschluss des Senats in 2008, davor verboten), Großbritannien, Spanien, Niederlande, USA (in einigen Staaten), Indien, Georgien und Ukraine.

Keine gesetzliche Regelung, daher weder explizit erlaubt, noch verboten: Belgien, Finnland, Griechenland und Irland.





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