Das Kindergeld bekommt der Elternteil, der mit dem Kind zusammen lebt. Leben beide Elternteile mit dem Kind in einem Haushalt, so können sie sich aussuchen, wer das Kindergeld erhalten soll. Vollwaisen oder Kinder, bei denen der Aufenthaltsort der Eltern unbekannt ist, erhalten das Kindergeld selbst. Du musst das Kindergeld bei der für Dich zuständigen Familienkasse schriftlich beantragen.
Der Kinderfreibetrag beträgt 7.008 Euro jährlich. Das bedeutet, dass Du nur das Einkommen, das darüber hinausgeht, versteuern musst.
Der Kinderzuschlag:
Um zu vermeiden, dass arbeitende Eltern Arbeitslosengeld II beantragen müssen, weil durch Kinder die Kosten gestiegen sind, gibt es den Kinderzuschlag. Diesen Kinderzuschlag bekommst Du nach einem schriftlichen Antrag bei deiner Familienkasse für alle Kinder unter 25 Jahren. Er beträgt bis zu 140 Euro monatlich je Kind. Zusammen mit dem Kindergeld soll somit der durchschnittliche Bedarf eines Kindes gedeckt werden.
Wenn im Monat August Anspruch auf Kinderzuschlag besteht und das Kind auf eine Schule geht, erhalten die Eltern einmalig 100 Euro zusätzlich für Schulmaterial.
Um Anspruch auf Kinderzuschlag zu haben, musst Du als Alleinerziehender mindestens 600 Euro, als Paar 900 Euro monatlich verdienen. Gleichzeitig darf das Gehalt die Höchsteinkommensgrenze nicht überschreiten. Diese Höchsteinkommensgrenze wird sehr kompliziert berechnet. Liegt das Bruttoeinkommen über dem errechneten Gesamtbedarf plus dem Gesamtkinderzuschlag, so besteht kein Anspruch auf Kinderzulage. Das Einkommen und Vermögen Deines Kindes inklusive Unterhaltsleistungen werden in voller Höhe angerechnet.
Eltern können zwischen dem Kinderzuschlag und einer Grundsicherung wählen, wenn bei einer Beantragung von Arbeitslosengeld II ein Mehrbedarf festgestellt wird. Dies betrifft zum Beispiel Alleinerziehende oder Behinderte.
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Nützliche Formulare:
Kindergeld:
Hier findest Du einen Antrag auf Kindergeld und einen Antrag für Kindergeld für ein weiteres Kind.
Kinderzuschlag:
Hier findest Du einen Antrag auf Kinderzuschlag und einenAntrag auf Kinderzuschlag für ein weiteres Kind.
Hier kannst Du berechnen lassen, ob Du Anspruch auf Kinderzuschlag hast und wie hoch der Kinderzuschlag für Dich ausfällt.
Nach dem Mutterschutz beginnt für die meisten frisch gebackenen Mütter die Elternzeit. In dieser Babypause kann sich die Frau ganz ihrem Kind widmen. Doch wie beantragt man Elternzeit und Elterngeld? Wie lange kann man überhaupt Babypause machen und dürfen Väter sich auch eine Auszeit für das Kind nehmen? Wie hoch ist das Kindergeld und darf man in der Elternzeit dazu verdienen? In unserem eXtra beantworten wir alle diese Fragen und erklären die gesetzlichen Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.