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Kindergeld beantragen oder Kinderfreibetrag nutzen?

kinderfreibetrag
Steuerliche Vorteile für Eltern
Steuerliche Vorteile für Eltern

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AutoreninfoNatalija Krenz
aktualisiert: 04.06.2017Online Redakteurin
Gesundheit und Erziehung
Nach der Geburt eines Kindes bekommen die Eltern Kindergeld ausbezahlt und zwar 192 Euro für das erste Kind und zweite Kind, 198 Euro für das dritte und 223 Euro für jedes weitere Kind (Stand 2017 - §6 BKKG).

Dieses Geld wird auf das Konto der Eltern überwiesen. Allerdings muss dazu erst ein Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Dies sollte bald geschehen, denn ein Kind kostet Geld und gerade kurz nach der Geburt sind die Belastungen oft ziemlich hoch.


Was ist der Kinderfreibetrag

Neben dem Kindergeld gibt es auch noch die Möglichkeit, den Kinderfreibetrag zu nutzen.

Dieser beträgt 7.356 Euro pro Kind und Jahr (Stand 2017 - Quelle: §32 Abs. 6 EStG)

Bei Alleinerziehenden wird dieser Betrag geteilt.

Freibetrag heißt, dass dieser Betrag von der Steuerschuld abgezogen wird. Wer also im Jahr 40.000 EUR verdient, der muss nur noch (40.000 - 7.356) also für 32.644 Euro Steuern bezahlen.

Grundsätzlich gibt es nur die Möglichkeit, entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag zu bekommen. Ob nun der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld zum Zuge kommt, prüft das Finanzamt automatisch im Rahmen der sogenannten "Günstigerprüfung". Es muss kein separater Antrag dafür gestellt werden. Einen Kinderfreibetrag bekommt jeder, der ein Kind betreuen muss, und für den der Bezug von Kindergeld finanziell nachteiliger wäre.

So rechnet das Finanzamt

Die Berechnung sieht vielleicht anfangs ein wenig kompliziert aus, ist es aber gar nicht. Angenommen, ein Paar verdient im Jahr 52.000 Euro.

Für diesen Betrag müssten sie 8.412 Euro Einkommenssteuer bezahlen. Wenn jetzt der Kinderfreibetrag in Rechnung gestellt wird, dann müssen 7.356 Euro davon abgezogen werden.

Es bleiben also noch 44.644 Euro übrig, für die jetzt Steuer bezahlt werden muss. Das verringert natürlich die Steuerschuld auf jetzt nur noch 6.306 Euro. Sie sparen sich also 2.106 Euro an Steuern. Für das erste oder zweite Kind bekommt das Paar aber im Monat 192 EUR Kindergeld, was im Jahr 2.304 EUR ausmacht. Bei dieser Berechnung ist also das Kindergeld besser.

Lesetipp: Mehr zum Kindergeld erfährst du hier: Kindergeld und Kinderzuschlag

Alleinerziehende

Bei Alleinerziehenden sieht der Fall oft ein wenig anders aus. Angenommen, ein Elternteil verdient 40.000 EUR im Jahr. Dafür muss 8.766 Euro Steuer bezahlt werden. Hier kommt nur der halbe Kinderfreibetrag zur Anrechnung, also 3.678 Euro.

Es bleibt also noch ein zu versteuerndes Einkommen von 36.322 EUR übrig. Die Steuerersparnis beträgt bei einer dann zu zahlenden Einkommensteuer von 7.483 Euro noch 1.283 Euro. Das Kindergeld, das anteilig berechnet wird, beträgt 1.152 Euro. Hier ergibt sich eine Differenz von 131 Euro, die bei der nächsten Steuererklärung ausbezahlt wird.

Auf jeden Fall Kindergeld beantragen

Als Faustformel gilt, dass bei einem Paar ab 60.000 EUR zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Kinderfreibetrag besser ist, bei Alleinerziehenden liegt die Grenze bei 30.000 EUR. Mütter und Väter, die über diesen Betrag liegen, sollten trotzdem das Kindergeld beantragen, selbst wenn bei ihnen später dann der Kinderfreibetrag berechnet werden sollte. Das Kindergeld kommt nämlich jeden Monat auf das Konto, der Kinderfreibetrag wird erst nach der Steuererklärung ausgezahlt und das dauert bekanntlich immer eine gewisse Zeit.

Sollte sich am Jahresende herausstellen, dass der Kinderfreibetrag für die Eltern einen größeren Vorteil hat, dann wird dieser als Berechnungsgrundlage hergenommen und die Eltern bekommen die Differenz mit der Steuererklärung ausgezahlt. Grundsätzlich existiert also beides Nebeneinander, nur am Ende des Jahres entscheidet das Finanzamt, welche Form für die Familie besser ist.

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