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Kinderbetreuung in Österreich

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Mir geht's voll gut!
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AutoreninfoSylvia Koppermann
aktualisiert: 14.03.2011Mehrfache Mutter u. Autorin
Medizin, Gesundheit und Erziehung
In Bezug auf die Träger der Einrichtungen werden in Österreich öffentliche von privaten unterschieden. Wobei die öffentlichen Einrichtungen von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden betrieben werden, während Vereine, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Familienorganisationen, Betriebe oder auch natürliche Personen Träger privater Institutionen sind. Je nach Bundesland und Region gibt es große Unterschiede in Angebot und Qualität dieser Einrichtungen.

Neben den regulären Kindergärten gibt es selbstredend noch weitere Formen wie beispielsweise Sonderkindergärten, die sich auf die Betreuung von Kindern mit Behinderungen oder Entwicklungsstörungen spezialisiert haben. Oder sogenannte Integrationskindergärten, in denen normal entwickelte und behinderte Kinder zusammen betreut werden. 

Horte wiederum übernehmen die Betreuung schulpflichtiger Kinder nach dem Unterricht und an schulfreien Tagen. Neben Hausaufgabenbetreuung und Prüfungsvorbereitung bieten sie auch altersgemäße Freizeitaktivitäten an.

Neben diesen traditionellen Einrichtungen haben sich auch sogenannte Kindergruppen in Österreich etabliert. Diese zeichnen sich durch ein hohes Maß an elterlichen Mitspracherechten und Eigenverantwortung aus. Kinder werden hier meist in Gruppen von fünf bis zehn betreut. In manchen Bundesländern wird der Begriff Kindergruppe allerdings auch für andere altersgemischte Einrichtungen wie beispielsweise Krippen, verwendet.

Mitte der 1990er stieg die Zahl der sogenannten altersgemischten Einrichtungen in Österreich an. Hier werden Kinder im Alter von einem bis 14 Jahren betreut, mit dem Ziel, eine familienähnliche Atmosphäre zu gewährleisten. Diese Einrichtungen sind teils halbtags, teils ganztags geöffnet.

Für Eltern, die ein flexibleres Modell vorziehen, gibt es auch in Österreich Tagesmütter und -väter. Diese benötigen zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine Pflegestellenbewilligung von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Zusätzlich müssen sie eine kurze Ausbildung absolvieren, die sie auf ihren Job vorbereitet. Sie sind freiberuflich tätig oder zum überwiegenden Teil bei Tagesmütterorganisationen oder Wohltätigkeitsvereinen angestellt. Tageseltern betreuen bis zu drei Kinder, wobei unter Einbezug der eigenen Kinder die Gruppengröße von fünf nicht überschritten werden darf.

[AKH]

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