Wie in Deutschland kommt der außerfamiliären Kinderbetreuung in Österreich immer mehr Bedeutung zu, um erwerbstätigen Eltern die Vereinbarkeit von Kind(ern) und Beruf zu erleichtern. Ein wesentlicher Teil davon wird durch sogenannte Kindertagesheime wie Krippen, Kindergärten, Horte und altersgemischte Einrichtungen sowie Tagesmütter oder -väter abgedeckt. Einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wie für Kinder in Deutschland üblich, gibt es in Österreich allerdings nicht.
Generell besteht in
Österreich für keine Altersgruppe von Kindern ein Rechtsanspruch
auf irgend einen Kinderbetreuungsplatz. Mit Hinblick auf die
verschiedenen Angebote werden aber bestimmte Altersgrenzen
unterschieden, die auch je nach Bundesland variieren können. Kinder
bis zum Alter von zwei Jahren werden größtenteils von ihrer Mutter
versorgt, dementsprechend lange dauert auch der Elternurlaub.
Ansonsten bieten Krippen die Betreuung von Babys und Kleinkindern bis zum Alter von drei Jahren an, jedoch ist das Angebot eher klein und variiert von
Bundesland zu Bundesland. Auch führt ein starkes Stadt-Land-Gefälle
dazu, dass Eltern, die in ländlichen Gebieten wohnen, häufig weite
Wege zur nächsten Krippe zurücklegen müssen.
Wie in Deutschland zielen
die Kindergärten auf die Betreuung von Drei- bis Sechsjährigen ab, wobei in den einzelnen Bundesländern
unterschiedliche Mindestalter gelten. In Wien beispielsweise werden
Kinder schon mit zwei Jahren betreut, im Vorarlberg dagegen erst mit
vier. Die Mehrheit der österreichischen Kinder wird im Kindergarten
nur vormittags betreut, was eine Ganztagserwerbstätigkeit von Frauen
mit Kind(ern) erheblich erschwert.
Wie aus Statistiken
hervorgeht, haben im Kindergartenjahr 2008/09 rund 94 Prozent der
österreichischen Kinder im Vorschulalter entweder einen Kindergarten
oder eine altersgemischte Betreuungseinrichtung besucht. Wie bei uns
auch betrachtet man den Kindergarten in Österreich als positive
Ergänzung zum Familienalltag sowie als Ort, an dem mit Hinblick auf
die Schule wichtige soziale, psychische und kognitive Kompetenzen
vermittelt werden.
Es wird vermutet, dass
vor allem Kinder aus finanziell schwachen Familien oder Kinder mit
Migrationshintergrund vor dem Schuleintritt nicht im Kindergarten
oder ähnlichen Einrichtungen betreut werden. Um aber allen Kindern
dieselben Chancen auf Förderung und Betreuung zu ermöglichen, wurde
in einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt, dass ab
Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige
Kindergartenbesuch – im Umfang von 20 Stunden pro Woche ohne
Mittagstisch – im letzten Jahr vor Schuleintritt kostenlos sein
soll.
Eine weitere Neuerung
betrifft das Kindergartenjahr 2010/2011: Für Kinder, die bis zum 31.
August das fünfte Lebensjahr vollendet haben, wird der halbtägige
Kindergartenbesuch (im Umfang von mindestens 16 Stunden) von
September bis Juni verpflichtend.