Es kann vorkommen, dass eine Mutter während der Elternzeit wieder schwanger wird. Wird das zweite Kind noch während der Elternzeit geboren, überschneiden sich die beiden Elternzeiten der Kinder. Du hast also pro Kind Anspruch auf Elternzeit. Mit der Geburt des zweiten Kindes beginnt dessen Elternzeit, auch wenn Du eigentlich noch in der Elternzeit des ersten Kindes bist. Die Elternzeit verlängert sich also nicht automatisch, wenn ein weiteres Kind geboren wird.
Was Du tun kannst: Du hast die Möglichkeit, mit Zustimmung des Arbeitgebers 12 Monate der Elternzeit bis ins achte Lebensjahr Deines Kindes aufzuschieben. Wenn also nach zwei Jahren Elternzeit des ersten Kindes das zweite Kind geboren wird, beginnt automatisch die zweite Elternzeit von bis zu 3 Jahren. Das Jahr, das von dem ersten Kind übrig ist, kannst Du dann an das Ende der zweiten Elternzeit schieben. Somit hast Du also zwei Jahre Elternzeit durch Kind 1, direkt im Anschluss drei Jahre Elternzeit durch Kind 2 und danach das verbleibende Jahr von Kind 1.
Zur Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind wird das Einkommen aus dem Jahr vor der Geburt des ersten Kindes herangezogen. Die Zeit, in der Elterngeld bezogen wird, wird bei der Elterngeldberechnung also nicht berücksichtigt.
Bei einer Mehrlingsgeburt gibt es folgende Faustregel: Für Zwillinge kann man maximal fünf Jahre Elternzeit am Stück beantragen, bei Drillingen sind es sechs Jahre.
Beispiel Zwillinge: Du nimmst erst 2 Jahre Elternzeit von Zwilling 1, dann ein Jahr von Zwilling 2. Anschließend nimmst Du das aufgeschobene Jahr von Zwilling 1 und am Ende das aufgeschobene Jahr von Zwilling 2. Da man pro Kind nur 12 Monate Elternzeit aufschieben kann 'verfällt' ein Jahr Elternzeit. Genauer gesagt überschneidet sich die Elternzeit beider Kinder ein Jahr lang.
Beispiel Drillinge: Du nimmst nacheinander jeweils ein Jahr Elternzeit von jedem Kind. Da man nur 12 Monate pro Kind aufschieben kann, kannst Du nun die drei aufgeschobenen Jahre der Kinder beanspruchen. In Summe kann die Frau in sechs aufeinander folgenden Jahren Elternzeit nehmen.
[JS]

was ist aber wenn man in der Elternzeit nach 1 jahr voll Elterngeld bekommen hat, danach in Elternzeit, Arbeitslosengeld 1 auch Bekommen hat eben nach Elterngeld. Was wird dann als berechnung für das 2 Kind genommen.
Nach dem Mutterschutz beginnt für die meisten frisch gebackenen Mütter die Elternzeit. In dieser Babypause kann sich die Frau ganz ihrem Kind widmen. Doch wie beantragt man Elternzeit und Elterngeld? Wie lange kann man überhaupt Babypause machen und dürfen Väter sich auch eine Auszeit für das Kind nehmen? Wie hoch ist das Kindergeld und darf man in der Elternzeit dazu verdienen? In unserem eXtra beantworten wir alle diese Fragen und erklären die gesetzlichen Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.