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Familienbeihilfe in Österreich



Familienbeihilfe in Österreich
Je nach Alter deines Kindes erhälst du in Österreich Familienbeihilfe
Eltern erhalten in Österreich für jedes Kind die Familienbeihilfe. Du musst sie schriftlich beim Wohnfinanzamt beantragen. Für den Antrag brauchst Du den Meldezettel und die Geburtsurkunde Deines Kindes sowie Deinen Meldezettel. Die Familienbeihilfe wird an den haushaltsführenden Elternteil ausbezahlt.
Die Familienbeihilfe wird für alle Kinder unter 18 Jahren, die in Deinem Haushalt leben, gezahlt. Bis zum 30.06.2011 bekommst Du auch für Kinder Familienbeihilfe, die sich bis zum 26. oder in Ausnahmefällen bis zum 27. Lebensjahr in Ausbildung befinden.
Ab dem 01.07.2011 tritt eine Änderung der Regelung in Kraft. Dann wird die maximale Bezugsdauer auf 24 bzw. 25-jährige Kinder verkürzt.

Die Höhe der Beiträge richten sich nach dem Alter des Kindes:  

  • 105,40 Euro monatlich für Kinder unter 3 Jahren
  • 112,70 Euro monatlich ab dem 3. Lebensjahr 
  • 130,09 Euro monatlich ab dem 10. Lebensjahr
  • 152,70 Euro monatlich ab dem 19. Lebensjahr

Bei zwei Kindern erhöht sich der monatliche Betrag um 12,80 Euro pro Kind und bei drei Kinder um 47,80 Euro. Bei vier Kindern wird die Familienbeihilfe um 97,80 Euro pro Monat erhöht und für jedes weitere Kind um 50 Euro. Ist Dein Kind erblich behindert, steigt der Betrag um 138,30 Euro monatlich.

Die Familienbeihilfe wird alle zwei Monate ausgezahlt. Zusätzlich bekommst Du den Kinderabsetzbetrag von 58,40 Euro monatlich. Dieser wird zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt.
Die bisher übliche 13. Familienbeihilfe wird eingestellt, stattdessen bekommst Du ab September 2011 für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren zusätzliche 100 Euro als Schulstartgeld.

Aufgrund der neuen Regelung kannst Du ab dem 01.03.2011 für volljährige arbeitslos gemeldete Kinder keine Familienbeihilfe mehr beziehen. Für die Zeit zwischen dem Schulabschluss und dem frühest möglichen Beginn einer Ausbildung bekommst Du ab 1. März 2011 allerdings Familienbeihilfe. Studiert ein Kind, wird die Familienbeihilfe nur bezahlt, wenn das Kind das Studium in der vorgesehenen Zeit erfolgreich beendet. Den erfolgreichen Abschluss des Studiums musst Du beim Finanzamt nachweisen.

Die Familienbeihilfe wird ab dem 01.03.2011 bis zum Ende des 25. Lebensjahres geleistet, wenn eine der folgenden Ausnahmen zutrifft: 

  • Das Kind ist in Ausbildung und hat davor einen Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst geleistet.
  • Das Kind studiert und hat ein Kind bekommen oder war am 24. Geburtstag bereits schwanger.
  • Das Studium des Kindes hat eine voraussichtliche Studienzeit von zehn Semestern und das Studium wurde vor dem 19. Geburtstag begonnen.
  • Das Kind hat eine freiwillige Hilfstätigkeit absolviert, die bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrt mit einer Einsatzstelle im Inland stattfand.

Keine Altersgrenze für den Bezug von Familienbeihilfe gibt es, wenn Dein Kind vor dem Ende des 21. Lebensjahres erwerbsunfähig wurde oder die Erwerbsunfähigkeit eines Kindes während einer Ausbildung bis zum Ende des 25. Lebensjahres eingetreten ist.

Während dem Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst wird keine Familienbeihilfe gezahlt. Du verlierst den Anspruch auf Familienbeihilfe auch, wenn Dein Kind mehr als 10.000 Euro jährlich verdient.

[JS]





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