Die Höhe der Beiträge richten sich nach dem Alter des Kindes:
Die Familienbeihilfe wird alle zwei Monate ausgezahlt. Zusätzlich bekommst Du den Kinderabsetzbetrag von 58,40 Euro monatlich. Dieser wird zusammen mit der Familienbeihilfe ausgezahlt.
Die bisher übliche 13. Familienbeihilfe wird eingestellt, stattdessen bekommst Du ab September 2011 für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren zusätzliche 100 Euro als Schulstartgeld.
Aufgrund der neuen Regelung kannst Du ab dem 01.03.2011 für volljährige arbeitslos gemeldete Kinder keine Familienbeihilfe mehr beziehen. Für die Zeit zwischen dem Schulabschluss und dem frühest möglichen Beginn einer Ausbildung bekommst Du ab 1. März 2011 allerdings Familienbeihilfe. Studiert ein Kind, wird die Familienbeihilfe nur bezahlt, wenn das Kind das Studium in der vorgesehenen Zeit erfolgreich beendet. Den erfolgreichen Abschluss des Studiums musst Du beim Finanzamt nachweisen.
Die Familienbeihilfe wird ab dem 01.03.2011 bis zum Ende des 25. Lebensjahres geleistet, wenn eine der folgenden Ausnahmen zutrifft:
Keine Altersgrenze für den Bezug von Familienbeihilfe gibt es, wenn Dein Kind vor dem Ende des 21. Lebensjahres erwerbsunfähig wurde oder die Erwerbsunfähigkeit eines Kindes während einer Ausbildung bis zum Ende des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Während dem Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst wird keine Familienbeihilfe gezahlt. Du verlierst den Anspruch auf Familienbeihilfe auch, wenn Dein Kind mehr als 10.000 Euro jährlich verdient.
[JS]
Nach dem Mutterschutz beginnt für die meisten frisch gebackenen Mütter die Elternzeit. In dieser Babypause kann sich die Frau ganz ihrem Kind widmen. Doch wie beantragt man Elternzeit und Elterngeld? Wie lange kann man überhaupt Babypause machen und dürfen Väter sich auch eine Auszeit für das Kind nehmen? Wie hoch ist das Kindergeld und darf man in der Elternzeit dazu verdienen? In unserem eXtra beantworten wir alle diese Fragen und erklären die gesetzlichen Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.