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Die Meningokokken-Impfung

Schutzimpfung
Meningokokken-Impfung schützt Kleinkinder vor Hirnhautentzündung

Bei Meningokokken handelt es sich um eine Bakteriengruppe, die durch Tröpfcheninfektion übertragen wird und vor allem bei Kindern und Teenagern eine gefährliche Form der Hirnhautentzündung (Meningitis) verursachen kann. Seit dem Jahr 2006 wird die Impfung von Kleinkindern und Jugendlichen gegen den in Europa am häufigsten vorkommenden Serotyp C daher in vielen Ländern empfohlen.

Bei etwa zehn Prozent der Bevölkerung können Meningokokken-Erreger im Nasenraum nachgewiesen werden, ohne dass sich Krankheitsanzeichen entwickeln. Tritt jedoch eine Schwäche des Immunsystems auf, können die Bakterien angreifen und Hirnhautentzündungen oder Blutvergiftungen auslösen. Anzeichen einer Hirnhautentzündung sind hohes Fieber, unerträgliche Kopfschmerzen sowie Nackensteife. Häufig treten zudem charakteristische rote Flecken im Gesicht auf, die auch unter Druckeinwirkung nicht verblassen. Eine Behandlung mit Antibiotika ist zwar möglich, muss jedoch innerhalb weniger Stunden erfolgen. Kinder, deren Immunsystem noch schwächer ist, sind besonders gefährdet.

Auch wenn Meningokokken in den Industrienationen relativ selten geworden sind, erkranken allein in Deutschland etwa 700 Menschen jährlich. Etwa 50 von ihnen sterben an der Krankheit, andere behalten Lähmungen oder geistige Behinderungen zurück. Etwa 50 Prozent der Betroffenen sind Kinder, weitere 20 Prozent der Erkrankungen treten bei Jugendlichen auf.

Meningokokken treten in verschiedenen Serotypen auf, die je nach Region in unterschiedlicher Häufigkeit auftreten. Während die Unterart A vor allem in tropischen Gebieten vorkommt, treten die Typen B und C auch in Europa auf. Gegen den Serotyp B ist bisher keine Impfung verfügbar.

Gegen C-Meningokokken werden Kinder in Deutschland ab dem vollendeten 12. Lebensmonat geimpft. Diese Impfung wird seit 2006 von der Ständigen Impfkommission (STIKO) offiziell empfohlen und seither auch von den Krankenkassen übernommen. Für Kinder unter zwei Jahren gibt es hierfür einen sogenannten Konjugatimpfstoff. Hierbei handelt es sich um einen Totimpfstoff, der aus abgetöteten Teilen der Bakterienhülle hergestellt wird und zusätzlich an ein Eiweiß gebunden ist, um eine bessere Immunantwort zu erzielen. Dieser kann die Krankheit nicht auslösen, löst im Körper jedoch eine Produktion von Antikörpern aus, welche die Erkrankung im Fall einer Infektion abfangen. 

In Österreich wird die Impfung mit dem Konjugatimpfstoff seit dem Jahr 2010 sogar bereits ab dem vollendeten 2. Lebensmonat empfohlen. In diesem Fall ist jedoch eine dreimalige Wiederholung der Impfung mit jeweils vier Wochen Abstand nötig. Auch in der Schweiz wird seit einiger Zeit die Impfung gegen C-Meningokokken einmal zu Beginn des 2. Lebensjahrs und einmal bei Jugendlichen empfohlen und aufgrund ihrer Wichtigkeit im Rahmen der Grundversicherung übernommen.

Für Kinder ab dem vollendeten 12. Lebensmonat ist eine einzige Impfung mit dem Konjugatimpfstoff ausreichend. Eine Auffrischung empfiehlt sich zwischen dem 11. und 15. Lebensjahr. Bei Kindern, die in Länder mit einem erhöhten Infektionsrisiko reisen, gibt es darüber hinaus die ACWY-Polysaccharidimpfung, die zugleich gegen die Meningokokken-Serotypen A, W135 und Y schützt und gegebenenfalls als Ergänzung verabreicht werden kann. Diese ist jedoch erst ab dem 2. Lebensjahr sicher wirksam. Ein zweiter verfügbarer Polysaccharidimpfstoff schützt nur gegen die Serotypen A und C, ist aber bereits ab dem 18. Lebensmonat wirksam.

Die Schutzwirkung der Impfstoffe setzt nach etwa zwei Wochen ein. Wurde die Impfung im 12. (beziehungsweise im 2.) Lebensmonat versäumt, kann sie bis zum 5. Lebensjahr nachgeholt werden. Bisher ungeimpfte Jugendliche sollten sich ebenfalls einmalig impfen lassen, vor allem wenn sie Sprachreisen ins Ausland planen.



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quelle » Dr. Gerhard Oellinger für Mamiweb

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