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Die Geburtsurkunde

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Eine wichtige Personenstandsurkunde.
Eine wichtige Personenstandsurkunde.

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AutoreninfoMag. Carina Runge-Mathis
aktualisiert: 10.03.2017Gründerin von Mamiweb, Mehrfache Mutter
Gesundheit, Familie, Soziales
Die Geburtsurkunde ist eine der wichtigsten Personenstandsurkunden und wird vom Standesamt ausgestellt. Sie beinhaltet die Bescheinigung über die Geburt einer Person.

Daneben sind die wichtigsten Bestandteile der Geburtsurkunde das Siegel des Standesamtes, die Unterschrift und den Namen des beurkundenden Standesbeamten. Geburtsurkunden sind für Geburten ab dem Jahr 1876 verfügbar.

Grundlegendes zur Geburtsurkunde

Geburtsurkunde in Deutschland

In Deutschland ist das Standesamt dafür zuständig in dessen Bezirk das Kind geboren wurde. Geregelt wird dies im sogenannten Personenstandsgesetz (PStG). Gemäß §19 PStG ist der Elternteil, der sorgepflichtig für das Kind ist, zur mündlichen Anzeige der Geburt verpflichtet. Ist aus irgendeinem Grund die sorgepflichtige Person nicht vorhanden oder verhindert, ist jeder andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet wurde, dazu verpflichtet.

Wie ist es in Österreich und Schweiz

  • Geburtsurkunde in Österreich
    Auch in Österreich ist das örtliche Standesamt zur Ausstellung der Geburtsurkunde zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde. Bei einer internationalen Geburt, kann der Antrag bei jedem Standesamt gestellt werden.
  • Geburtsurkunde in der Schweiz
    In der Schweiz wird die Geburtsurkunde (auch Geburtsschein genannt) vom Zivilstandsamt des Geburtsortes (nicht Wohn- oder Heimatort) ausgestellt. Im Krankenhaus wird die Anmeldung oftmals für die Mutter organisiert, im Fall einer Hausgeburt muss das Neugeborene innerhalb von 3 Tagen beim Zivilstandesamt angemeldet werden.

Inhalt der Geburtsurkunde


Die Geburtsurkunde hat grundsätzlich folgenden Inhalt:

Angaben zum Kind in der Urkunde

  • den Namen des Standesamts
  • die laufende Nummer des Geburtseintrags
  • zusammen mit dem Jahr der Geburt
  • alle Vornamen des Kindes
  • den Nachnamen des Kindes
  • das Geschlecht des Kindes
  • das Geburtsdatum des Kindes
  • den Geburtsort des Kindes

Sonstige Angaben in der Urkunde

  • Angaben zu den "rechtlichen Eltern"
  • den vollständigen Namen
  • die Religion
  • wenn dieser Eintragung nicht widersprochen wird
  • den Ort des ausstellenden Standesamts
  • das Datum der Ausstellung der Geburtsurkunde
  • das Siegel des Standesamtes
  • die Unterschrift des beurkundenden Standesbeamten
  • den Namen des beurkundenden Standesbeamten
Die Angaben zum Geschlecht, zu den Eltern und zur Religionszugehörigkeit können auf Verlangen entfallen. In dem Fall spricht man auch von einer sogenannten "kleinen Geburtsurkunde".

Das Geburtsregister

Geburtsurkunden - sowie beglaubigte Abschriften - werden aus dem sogenannten "Geburtsregister" erstellt. Das Geburtsregister ist der jeweils zentrale Ort, wo alle Geburten geführt werden und liegt beim Standesamt des jeweiligen Geburtsortes. Geburtsregister werden 110 Jahre fortgeführt und aufbewahrt, danach werden sie den örtlichen Archiven zugeführt.

Änderung von Einträgen im Geburtsregister

Bei einer Geburt wird neben der Mutter automatisch der mit ihr verheiratete Mann als Vater des Kindes eingetragen (so geregelt in § 1592 Nr. 1 BGB). Ist er jedoch nicht der leibliche Vater, gibt es folgende Möglichkeiten das zu ändern:
  • Die Vaterschaftsanfechtung
  • Die Vaterschaftsanerkennung
Die dadurch erfolgte Änderung wird im Geburtsregister eingetragen, hat aber nicht automatisch eine Änderung der Geburtsurkunde zur Folge. Diese muss kostenpflichtig neu beim zuständigen Standesamt angefordert werden.

Der Vornahme des Kindes

Das Recht zur Erteilung des Vornamens obliegt in der Regel den sorgepflichtigen Eltern bzw. der Person die das Sorgerecht für das Kind hat. Können sich die Eltern nicht sofort auf einen Vornamen einigen, haben sie noch ein Monat nach der Geburt Zeit dies beim zuständigen Standesamt nachtragen zu lassen. Das Standesamt hat hierbei auch beratende Funktion, insbesondere in Fällen wo der Vorname außergewöhnlich, und es um die korrekte Schreibweise oder Eintragfähigkeit des Namens geht.

Weiterlesen:

Welche wichtigen Formalitäten du rund um die Geburt erledigen musst, lies in unserem Beitrag Formalitäten nach der Geburt nach.

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