Augenverletzung: Was tun, wenn Dein Kind sich am Auge verletzt?
Das menschliche Auge ist eines der wichtigsten Sinnesorgane zur Wahrnehmung der Umwelt. Leider können unsere Augen durch Unfälle auch leicht verletzt und die Sehkraft dabei eingeschränkt oder gar zerstört werden. Vor allem Kinder sind gefährdet, sich beim
Spielen mit spitzen Gegenständen oder ätzenden Substanzen schwere Augenverletzungen zuzufügen. Diese können dann schlimmstenfalls lebenslange Schäden zur Folge haben. Umso wichtiger ist es, dass Du im Notfall weißt, wie Du mit einer Augenverletzung umgehen musst.
Auch der kleinste
Fremdkörper im Auge verursacht Schmerzen, Rötungen, starken
Tränenfluss und Lichtempfindlichkeit. Kleinere Partikel wie ein
Staubkorn oder eine Fliege versucht das Auge, im Rahmen seiner eigenen
Schutzfunktionen zunächst selbst zu beseitigen. Durch verstärktes
Blinzeln und eine erhöhte Produktion von Tränenflüssigkeit gelingt
es ihm häufig von ganz allein, den Fremdkörper auszuspülen.
Heftiges Reiben kann da die Beschwerden eher verschlimmern.
Sitzt ein sichtbarer
Partikel im Auge des Kindes, solltest Du es daher vom Reiben
abhalten und stattdessen versuchen, diesen mit einem
sauberen Taschentuch vorsichtig in Richtung des inneren Augenwinkels zu wischen oder zu tupfen. Sowohl das Unter- als auch das
Oberlid des Auges kann man hierzu vorsichtig nach unten
beziehungsweise nach oben ziehen. Wird das Oberlid leicht angehoben,
sollte das Kind nach oben sehen. Ein weitere Möglichkeit ist,
das Kind beide Augen schließen zu lassen und über das nicht
betroffene Auge in Richtung Nase zu wischen. Mit etwas Glück wandert
der Fremdkörper im anderen Auge hierbei ebenfalls in Richtung Nase,
ohne dass man dieses Auge weiter reizen muss. Gelingt es nicht,
den Fremdkörper auf sanfte Art zu entfernen, muss das Kind
unbedingt zum Augenarzt – auch wenn es sich nur um ein
Sandkorn handeln sollte!
Vor allem bei unsichtbaren oder weniger harmlosen Fremdkörpern wie Steinchen oder
Glas- und Metallsplittern muss das Kind immer so schnell wie
möglich zum Augenarzt oder gegebenenfalls der Rettungsdienst alarmiert werden. Um das Kind in der Zwischenzeit vom
Berühren oder Reiben der Augen abzuhalten und zusätzliche Reizungen
durch Lichteinfall und Augenbewegungen zu verhindern, ist es wichtig,
beide Augen (auch wenn nur eines betroffen ist!) mit je einer
sterilen Kompresse abzudecken. Diese sollten mit einem Verband oder einem
Dreieckstuch fixiert werden.
Ammoniakhaltige
Haushaltsreiniger, kalkhaltige Blumendünger und andere Substanzen,
die wir täglich verwenden, können bei Augenkontakt schwere
Verätzungen hervorrufen. Um bleibende Schäden möglichst zu
verhindern, muss daher schnell gehandelt werden. Bis
der Rettungsdienst vor Ort ist, solltest Du nach Möglichkeit
versuchen, das betroffene Auge mit klarem Wasser auszuspülen. Gieße
dabei das Wasser aus einem Abstand von etwa zehn Zentimetern ins Auge und spüle
dieses vom inneren in Richtung des äußeren Augenwinkels aus. Ist
das andere Auge nicht betroffen, muss es abgedeckt werden, damit es
nicht ebenfalls mit der Substanz in Berührung kommt. Spüle das Auge
am besten bis zum Eintreffen des Notarztes. Sollte dieser nach 20
Minuten nicht vor Ort sein, schließe die Augen des Kindes und decke
sie mit einem feuchten Tuch ab.
Steckt ein scharfer oder
spitzer Gegenstand zum Beispiel ein Messer oder ein Schaschlikspieß
im Auge des Kindes, muss sofort der Notarzt gerufen werden. Versuche nicht, den
Gegenstand selbst zu entfernen, da dies noch schlimmere
Gewebsverletzungen oder Blutungen verursachen kann. Beruhige das Kind und halte es davon ab, die Verletzung oder den Gegenstand zu
berühren. Decke das Auge um den Fremdkörper herum mit sterilen
Binden ab und sorge dafür, dass Dein Kind so schnell wie möglich
ärztlich versorgt wird.
Allgemein gilt: Um
Augenverletzungen mit schweren Folgen zu verhindern, sollten Kinder niemals mit scharfen Gegenständen hantieren. Entsprechende Werkzeuge müssen immer kindersicher verstaut werden. Dartpfeile und
andere Spielsachen mit scharfen Spitzen sind für Kinder unter 12
Jahren absolut ungeeignet. Haushaltsreiniger und gefährliche
Substanzen sollten immer in abschließbaren Schränken aufbewahrt werden. Auch die an vielen Putzmitteln angebrachten
Kindersicherungsverschlüsse sind alleine kein zuverlässiger Schutz
für Kinder.
[BS]