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Arbeiten in der Elternzeit

Mütter und Karriere in der Elternzeit
Während der Elternzeit kann man zusätzlich Geld verdienen.

Die Elternzeit ermöglicht Eltern, sich eine Auszeit vom Berufsleben zu nehmen. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber garantieren, dass man danach wieder zur alten Arbeitsstelle zurückkehren kann. Viele Paare wünschen sich trotzdem, während der Elternzeit zu arbeiten. Oft sind sie sich aber nicht sicher, ob das überhaupt erlaubt ist oder welche Bedingungen sie erfüllen müssen.

Während der Elternzeit darfst Du und Dein Partner jeweils bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Du kannst also entweder Teilzeit arbeiten oder auf selbstständiger Basis. Beides muss vom Arbeitgeber, bei dem die Elternzeit beantragt wurde, genehmigt werden. Gleichzeitig muss dies bei der zuständigen Elterngeldstelle mitgeteilt werden, da sich damit die Berechnung des Elterngeldes ändert. Bist Du als Tagesmutter beschäftigt, darfst Du auch mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten, allerdings höchstens fünf Tageskinder betreuen.

Bezieht eine Mutter/ein Vater während der Elternzeit Elterngeld und arbeitet noch zusätzlich, wird das Einkommen der Beschäftigung auf das Elterngeld angerechnet. Konkret bedeutet das, dass das Elterngeld aus der Differenz zwischen dem Gehalt vor der Geburt und dem Einkommen nach der Geburt errechnet wird.

Hierzu ein Rechenbeispiel

Du hast vor der Geburt des Kindes monatlich 2.000 Euro netto verdient und bekommst 65 Prozent davon als Elterngeld. Das sind also 1.300 Euro. Wenn Du in der Elternzeit jetzt monatlich 500 Euro dazu verdienst, wird dieser Verdienst mit dem Elterngeld verrechnet. Da Du vor der Geburt 2.000 Euro verdient hast, werden die 500 Euro also von diesem Betrag (2.000 Euro) abgezogen. Das ergibt 1.500 Euro und 65 Prozent davon sind 975 Euro. Diesen Betrag erhältst Du nun monatlich als Elterngeld. Dazu kommen die zusätzlich verdienten 500 Euro, das heißt, Du hast jeden Monat 1.475 Euro zur Verfügung.

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quelle » Dr. Gerhard Oellinger für Mamiweb

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