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Anspruch auf eine Haushaltshilfe

Mama hat viel zu tun
Der Haushalt kennt keine Pause

Immer wieder kann es Situationen geben, in denen die Person, die überwiegend den Haushalt führt (meist die Mutter), ihre Aufgaben nicht erfüllen kann. Fast immer liegen dafür gesundheitliche Gründe vor. Dann ist die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe notwendig. Je nachdem, ob die Frau/der Mann ganz oder nur teilweise ausfällt, übernimmt die Krankenkasse die entsprechenden Kosten der Haushaltshilfe.

In der Regel werden als Gründe für die Bewilligung der Kostenübernahme attestierte Ausfälle wie ein Krankenhausaufenthalt, eine Rehabilitationsmaßnahme, ein Pflegefall oder eine Schwangerschaft und Entbindung anerkannt. Über entsprechende Anträge, die bei der Krankenkasse gestellt werden können, wird im jeweiligen Einzelfall entschieden. Bei positivem Bescheid kann die Kostenübernahme ganz oder teilweise gewährleistet werden.

Die Aufgaben einer Haushaltshilfe bestehen aus allen Arbeiten, die zur vollen Haushaltsführung gehören. Dazu zählen nicht nur das Saubermachen, sondern auch kochen, einkaufen und Kinderbetreuung. Eben alle Gebiete der Haushaltsführung, die dem Bedürftigen derzeit nicht in vollem Umfang möglich sind und zur Grundversorgung des Haushalts gehören. Nähere Informationen können über die Krankenkassen eingeholt werden.

Mit der Bewilligung wird auch entschieden, ob die Hilfsleistung durch eine Institution, die vertraglich mit der Krankenkasse verbunden ist, einen Mitarbeiterin der Krankenkasse oder eine vom Bedürftigen gewählte Person erfolgen soll. Meist wird jedoch der zu entlastenden Familie die Entscheidung überlassen, wer sie unterstützen soll. Voraussetzung für diese Eigenentscheidung ist jedoch, dass die Haushaltshilfe geeignet ist, diese Aufgaben zu übernehmen und dass kein Verwandtschaftsverhältnis bis zum zweiten Grad besteht. Im Jahr 2009 lag der Regelsatz der Kostenübernahme bei maximal 8,- Euro pro Stunde, beziehungsweise 64,- Euro pro Tag.

Soll die Haushaltshilfe aus dem Familienkreis, beispielsweise dem Partner oder einem engen Verwandten bestehen, wird die erbrachte Arbeitsleistung nicht vergütet. An- und Abfahrtskosten des Verwandten werden übernommen und gegebenenfalls eine Art Ersatzzahlung für eventuellen Verdienstausfall. Diese wird gewährt, falls sich die helfende Person etwa unbezahlten Urlaub nehmen muss. In diesem Fall liegt die maximale Ausfallzahlung in der Höhe des Regelsatzes der Kostenübernahme einer regulären Haushaltshilfe.

Meist kommt das beschriebene Beispiel in der Praxis am häufigsten zur Anwendung. Der Vorteil besteht darin, eine helfende Person im Haushalt zu haben, zu der nicht nur ein Vertrauensverhältnis besteht, sondern die sich auch mit den Gepflogenheiten des Haushalts auskennt. Für die Krankenkasse ist diese Praxis der Haushaltshilfe aus dem Familienkreis ebenfalls von Vorteil, da kostengünstiger.

[SyKo]



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quelle » Dr. Gerhard Oellinger für Mamiweb

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