Entscheidet das Gericht für die Adoption geht der Beschluss heraus, der
das Kind den Adoptiveltern unterstellt. Dieser Beschluss beinhaltet einen
Zeitraum bis zur Rechtsgültigkeit. Mit der rechtsgültigen Adoption bekommt das
Kind alle Rechte, auch Erbrechte, die ein leibliches Kind hat. Für
Adoptiveltern bestehen Ansprüche zu beispielsweise Elternzeiten (bei der
Adoption eines Säuglings). Eine Adoption kann, ist sie über die gesetzlichen
Wege und unter Einhaltung der Fristen gelaufen, nicht mehr rückgängig gemacht
werden.
Fakten im Überblick:
Deutschland:
- Mindestalter adoptionswilliger Eltern = 25 Jahre, besteht bereits ein engeres
Verhältnis zum Kind, kann das Mindestalter, im Einzelfall, auf 21 Jahre herabgesetzt
werden
- Höchstalter = gesetzlich nicht klar festgelegt, sollte jedoch, nach
Möglichkeit, nicht 40 Jahre Altersunterschied, zwischen Kind und Eltern
überschreiten
Österreich:
- Mindestalter adoptionswilliger Eltern = Männer 30 Jahre, Frauen 28 Jahre
- Höchstalter = der Altersunterschied zum zu adoptierenden Kind sollte nicht
größer als 40-45 Jahre sein
Schweiz:
- Mindestalter adoptionswilliger Eltern = es gibt in der Schweiz kein
festgelegtes Mindestalter. Wer mindestens 5 Jahre verheiratet ist, kann sich
für eine Adoption bewerben. Ab dem 35. Lebensjahr spielt die Ehedauer keine
Rolle mehr. Höchstalter = der Altersunterschied zum Kind sollte realistisch
sein und einem möglichen natürlichem Altersunterschied gleichkommen. Daher auch
hier nach Möglichkeit nicht mehr als 40-45 Jahre.
[SyKo]
Bleibt der Kinderwunsch eines Paares unerfüllt, so stellt sich vielleicht irgendwann die Frage: sind wir bereit für eine Adoption? Doch welche Voraussetzungen müssen Adoptionseltern erbringen? Wer ist für Adoptionen zuständig und welche Unterlagen benötigt man? Wie läuft ein Adoptionsverfahren ab und wie lange dauert es, bis man das Kind endlich auf dem Arm halten kann? Wir haben in unserem eXtra alle Informationen rund um das Thema Adoption zusammengestellt.