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Adoption - Der Ablauf

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Wann ist es amtlich?
Wann ist es amtlich?
AutoreninfoSylvia Koppermann
aktualisiert: 17.07.2021Mehrfache Mutter u. Autorin
Medizin, Gesundheit und Erziehung
Der übliche Ablauf einer Adoption, unabhängig vom Alter des Kindes, ist zuerst einmal mit einer "Probezeit" verbunden.

In diesem Zeitraum werden Eltern und Kind vom Jugendamt beobachtet. Man möchte sicherstellen, dass dieses Familienleben für beide Seiten das Richtige ist.

Im weiteren Verlauf sind die notariell beglaubigten Erklärungen zum Apotionswillen seitens der künftigen Adoptiveltern, sowie der leiblichen Eltern üblich. Mit dem Gutachten des Jugendamtes, entscheidet dann das Vormundschaftsgericht, ob dem Adoptionsantrag entsprochen wird.

Adoption per Gerichtsbeschluss

Entscheidet sich das Gericht für die Adoption geht der Beschluss heraus, der das Kind den Adoptiveltern unterstellt. Dieser Beschluss beinhaltet einen Zeitraum bis zur Rechtsgültigkeit. Mit der rechtsgültigen Adoption bekommt das Kind alle Rechte, auch Erbrechte, die ein leibliches Kind hat. Für Adoptiveltern bestehen Ansprüche zu beispielsweise Elternzeiten (bei der Adoption eines Säuglings). Eine Adoption kann, sofern sie auf gesetzlichem Wege und unter Einhaltung der Fristen gelaufen ist, nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Fakten im Überblick

Deutschland

  • Mindestalter adoptionswilliger Eltern = 25 Jahre, besteht bereits ein engeres Verhältnis zum Kind, kann das Mindestalter, im Einzelfall, auf 21 Jahre herabgesetzt werden
  • Höchstalter = gesetzlich nicht klar festgelegt. Es sollte jedoch, nach Möglichkeit, ein Altersunterschied von 40 Jahren - zwischen Eltern und Kind - nicht überschritten werden.

Österreich

  • Mindestalter adoptionswilliger Eltern = Männer 30 Jahre, Frauen 28 Jahre
  • Höchstalter = der Altersunterschied zum zu adoptierenden Kind sollte nicht größer als 40-45 Jahre sein

Schweiz

  • Mindestalter adoptionswilliger Eltern = es gibt in der Schweiz kein festgelegtes Mindestalter. Wer mindestens 5 Jahre verheiratet ist, kann sich für eine Adoption bewerben. Ab dem 35. Lebensjahr spielt die Ehedauer keine Rolle mehr.
  • Höchstalter = der Altersunterschied zum Kind sollte realistisch sein und einem möglichen natürlichem Altersunterschied gleichkommen. Daher auch hier nach Möglichkeit nicht mehr als 40-45 Jahre.

Hier weiterlesen:

[SyKo]

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