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Wichtige Formalitäten nach der Geburt

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Formalitäten rund um die Geburt
Formalitäten rund um die Geburt
AutoreninfoMag. Valerie Dietrich
aktualisiert: 31.07.2021Online Redakteurin
Psychologie, Beruf und Karriere
Sobald ein Kind auf der Welt ist, kommt ein wahrer Berg an Formalitäten auf dich zu. Welche wichtigen Formalitäten nach der Geburt anstehen, welche du im Vorfeld schon vorbereiten kannst und was du sonst wissen solltest, das erklären wir dir hier in diesem Artikel.

Die folgenden Formalitäten solltest du frühzeitig klären:

  1. Geburtsurkunde
  2. Anmeldung Einwohnermeldeamt
  3. Kinderpass?
  4. Sonderurlaub für den Vater
  5. Versicherungen
  6. Elternzeit
  7. Elterngeld
  8. Kindergeld
  9. Erziehungsgeld
  10. Wohngeld
  11. Arbeitgeber benachrichtigen
  12. Kinderfreibetrag
  13. Kinderzuschlag

Eigentlich denkt man nach der Geburt eines Kindes nicht unbedingt daran, viele Formalitäten in die Wege leiten zu müssen, doch es gibt einiges zu tun. Man sollte aus Eigeninteresse - besser früh als spät - tätig werden. Am besten ist es, wenn du frühzeitig so viel wie möglich vorbereitest, und letztendlich nur noch einige Nachtragungen machen muss, die erst mit der Geburt möglich sind, wie zum Beispiel das Geburtsdatum und das endgültige Geschlecht des Kindes.

Du solltest auch im Vorfeld der Geburt alles recherchieren und notieren, und die entsprechenden Stellen kontaktieren. Je besser du den Behördenmarathon vorbereitest, desto leichter wird er dir hinterher von der Hand gehen und desto weniger Stress wirst du und dein Baby damit haben.

Die Formalitäten

1. Geburtsurkunde

Nach einer Geburt ist das erste, was erledigt werden muss, und zwar relativ zügig, die Anmeldung deines Kindes beim zuständigen Standesamt, um die Geburtsurkunde für dein Kind zu erhalten, die du quasi für alle weiteren Behördengänge brauchen wirst. Diese Anmeldung muss innerhalb der ersten sieben Tage nach der Geburt des Kindes passieren.

Dies muss nicht zwangsweise von der Mutter geschehen. Es reicht in der Regel also auch, wenn du deinen Mann schickst und ihn das erledigen lässt. Kommt ein Kind im Krankenhaus zur Welt, so ist es üblich, dass von hier aus die Geburt des Kindes direkt an das jeweilige Standesamt gemeldet wird und man so nur noch die Geburtsurkunden abholen und bezahlen muss.

Um die Geburtsurkunden zu erhalten brauchst du in der Regel eine Geburtsbescheinigung, das Familienstammbuch sowie einen Personalausweis. Bei getrennt lebenden Paaren kommt noch die Vaterschaftsanerkennung hinzu. Da hier manchmal die Behörden sehr eigentümliche Ideen haben, lohnt es sich auf jeden Fall, beim zuständigen Standesamt vorab anzurufen, um noch einmal genau zu erfragen, was sie darüber hinaus noch haben möchten. Kommt das Kind nicht im Krankenhaus zur Welt, sondern beispielsweise bei einer Hausgeburt, ist das zuständige Standesamt das Standesamt, an dessen Ort das Kind geboren wurde. Dies kann zu sehr interessanten Begegnungen mit den zuständigen Beamten führen, die häufig, wenn kein entbindendes Krankenhaus in der Stadt verfügbar ist, nicht wirklich wissen, wie das mit der Anmeldung des Kindes funktioniert und es hier durchaus zu Verzögerungen kommen kann. Solltest du also dein Kind nicht im Krankenhaus entbinden, sondern zu Hause, ruf beim zuständigen Standesamt an und informiere den zuständigen Beamten darüber, dass ein Kind anzumelden ist, damit dieser alles weitere herausfinden kann. Damit sparst du jede Menge Zeit.

2. Anmeldung Einwohnermeldeamt

Auch beim Einwohnermeldeamt muss dein Kind dann gemeldet werden. Hier brauchst du in der Regel deinen Personalausweis die Steueridentifikationsnummer und natürlich die Geburtsurkunde des Kindes. Für den Fall, dass du und der Vater des Kindes nicht zusammenleben, auch dessen Vaterschaftsanerkennung. Auch hier empfiehlt es sich vorab kurz zum Telefon greifen und zu erfragen ob darüber hinaus weitere Unterlagen benötigt werden.

3. Kinderpass

Der Kinderpass wird seit dem 26.06.12 benötigt, wenn Kinder mit auf Reisen gehen sollen. Das gilt auch schon für die ganz Kleinen. Früher reichte es einmal, die Kinder mit in den eigenen Reisepass eintragen zu lassen, doch das hat sich dank der neuen EU Vorschrift nun geändert. Grundsätzlich gibt es hier verschiedene Möglichkeiten dem Kind zu einem Pass zu verhelfen. Ein Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden und ist 6 Jahre lang gültig. Er kostet in der Regel etwa 13 Euro und kann man Einwohnermeldeamt beantragt werden. Ein Personalausweis kann ebenfalls beantragt werden, kostet für Personen unter 24 Jahren aber 22,80 Euro und ist somit um einiges teurer als der Reisepass. Darüber hinaus reicht der Personalausweis auch nur für Reisen innerhalb der EU aus. Zum Schluss gibt es noch den elektronischen Pass. Dessen Ausstellung kostet Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro. Da auf dem elektronischen Pass schon Fingerabdrücke gespeichert sind, lohnt sich dieser vor allem, wenn man vor hat zum Beispiel in die USA zu fliegen.

4. Sonderurlaub für den Vater

In vielen Betrieben steht den werdenden Vätern in der Regel ein Sonderurlaub von einigen Tagen bei der Geburt des Kindes zur Verfügung. Zumindest der Tag der Geburt ist häufig ein Sonderurlaubstag, über den man den Arbeitgeber nur kurz informieren muss. Hierzu ist es allerdings wichtig, dass der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert wurde und somit über diese und den vermuteten Geburtstermin Bescheid weiß. Grundsätzlich sollte man hier im Vorfeld mit seinem Arbeitgeber genau besprechen, wie es mit dem Sonderurlaubsanspruch und der Kommunikation rund um die Geburt letztendlich laufen sollte. Wenn man dies im Vorfeld schon einmal geklärt hat, hat man nach der Geburt in der Regel weniger Stress und alle Seiten wissen, woran sie sind.

5. Versicherungen

Allen voran die Krankenkasse möchte natürlich so schnell wie möglich über ein weiteres Kind informiert werden. Hierzu benötigst du in der Regel die Geburtsurkunde des Kindes, die du an die jeweilige Versicherungsgesellschaft schicken musst. Bei gesetzlich Versicherten sind die Kinder in der Regel kostenlos über die Familienversicherung mitversichert, sodass hier außer der Weitergabe der Geburtsinformation in der Regel keine weiteren Formalitäten erledigt werden müssen. Bei Privatversicherten sieht dies etwas anders aus, denn in vielen Fällen muss das Kind eigenständig versichert werden und das heißt, hierfür muss ein neuer Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen werden. Wie dies genau funktioniert und welche Pflichten hier genau auf dich zukommen, das solltest du auch schon im Vorfeld zur Geburt einmal mit deiner Versicherung besprochen haben, sodass nach der Geburt alles möglichst reibungslos passieren kann und du deine Wochenbettzeit ohne Stress genießen kannst.

6. Elternzeit

Du und der Vater müssen die Elternzeit, wenn sie sich unmittelbar an die Geburt des Kindes oder die Mutterschutzfrist anschließen soll, spätestens 7 Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragen. Eine kürzere Frist ist in begründeten Ausnahmefällen (z. B. zu Beginn einer Adoption, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des Vaters) möglich.

Du und dein Partner können eine Verringerung der Arbeitszeit beantragen. Ihr müsst das allerdings eurem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor der geplanten Aufnahme der Teilzeittätigkeit schriftlich mitteilen.

Lesetipp: Zum Thema Elternzeit haben wir eine Artikelreihe zusammengestellt, die du hier findest: Elterngeld und Elternzeit.

7. Elterngeld

Du musst das Elterngeld schriftlich und innerhalb der ersten 6 Monate bei der für euch zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Für den Antrag brauchst du die Geburtsurkunde des Kindes und den Nachweis für dein/euer Einkommen vor der Geburt des Kindes.

Außerdem noch eine Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs, eine Bescheinigung der Krankenkasse für das Mutterschaftsgeld (mehr Infos erfährst du in unserem Beitrag: Mutterschaftsgeld) sowie eine Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld. Auch eine "Eigenerklärung" der beabsichtigten Arbeitszeit sollte nicht fehlen.

Das Elterngeld ist dazu da, den Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auszugleichen. Es beträgt zwischen 65 und 67 Prozent des durchschnittlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens (Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt werden davon allerdings abgezogen), höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.

Elternteile, die keiner Arbeit nachgehen, erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen.

Das Geld wird höchstens vierzehn Monate lang an die Eltern gezahlt. Beide haben die Möglichkeit, den Zeitraum untereinander aufzuteilen. Ein Elternteil kann dabei maximal zwölf Monate in Anspruch nehmen. Es gibt zwei weitere Monate, wenn in diesem Zeitraum das gewerbliche Einkommen eines Partners weg fällt und er/sie das Kind mit betreut. Alleinerziehende, die Elterngeld bekommen, weil sie nicht arbeiten gehen, können die gesammten 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Eltern dürfen in Teilzeit künftig bis 32 Wochenstunden Elterngeld beziehen.

Ab dem 1. September 2021 erhalten Eltern von Frühgeborenen zusätzliche Elterngeldmonate.

Elterngeld Plus

Grundsätzlich ist das ElterngeldPlus vor allem für diejenigen interessant, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten. Mütter und Väter haben dabei die Möglichkeit, länger als bisher die finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Lesetipp: Lies mehr zum Elterngeld in unserem Beitrag: Elterngeld.

8. Kindergeld

Auch Kindergeld muss für jedes weitere Kind, das geboren wird, neu beantragt werden. Hier gilt es also wieder ein Kindergeldformular auszuführen, dass man in der Regel bei der zuständigen Kindergeldstelle oder im Internet bekommen kann. Dieses Formular muss schließlich zusammen mit der Geburtsurkunde des Kindes oder zumindest einer Kopie davon an das zuständige Kindergeldamt übergeben werden. Auch dies kannst du größtenteils schon im Vorfeld erledigen, denn die meisten Dinge, die in dem Fragebogen eingetragen werden müssen sind fix, sodass du bis auf wenige Details alles schon einmal fertig machen kannst. Um auch hier langfristige Wartezeiten zu vermeiden, lohnt es sich, mit dem zuständigen Kindergeldamt einmal genau abzusprechen, welche Wünsche diese für weitere Unterlagen haben oder was du sonst noch beachten solltest. Ein kurzes Telefonat kann also auch hier Zeit und Nerven sparen. Kindergeld sollte man übrigens relativ zügig beantragen, denn es wird nicht unbegrenzt rückwirkend ausgezahlt, sodass es durchaus Sinn macht, dies direkt nach der Geburt in die Wege zu leiten.

Kindergeld seit dem 1. Januar 2021

  • 1. Kind: 219 Euro
  • 2. Kind: 219 Euro
  • 3. Kind: 225 Euro
  • ab dem 4. Kind: 250 Euro
Das Kindergeld wird für jedes Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ausgezahlt, mit zwei Ausnahmen: Entweder, wenn sich das Kind nach dem 18. Lebensjahr noch in der Berufs-, oder Schulausbildung befindet, oder wenn es arbeitslos ist. In letzterem Fall gibt es dann noch bis zu seinem 21. Lebensjahr Kindergeld.

9. Erziehungsgeld

Auch im sogenannten Erziehungsgeld ist es unbedingt erforderlich, dass du die Anträge möglichst zügig nach der Geburt der entsprechenden Stelle zukommen lässt. Auch hier bietet es sich im Vorfeld schon einmal an, mit der entsprechenden Stelle zu telefonieren und sich genau sagen zu lassen, welche Unterlagen und Kopien zu dem Antrag beifügen solltest und den Antrag möglichst schon vor der Geburt einmal fertig auszufüllen. Je nachdem, ob du alleine Elterngeld beziehen möchtest oder die Elternzeit aufteilen möchtest, gibt es hier verschiedene Konzepte, die du zur Not mit den entsprechenden Stellen einmal absprechen solltest.

10. Wohngeld

Solltest du Wohngeld beziehen, so ist es ebenfalls zwingend erforderlich, dass du das Kind so schnell wie möglich bei der zuständigen Wohngeldstelle meldest, damit der Wohngeldsatz an das neue Haushaltsmitglied angepasst werden kann. Da es hier recht schnell zu verärgerten Beamten kommen kann, wenn man hier nicht zügig Veränderungen meldet, sollte auch die Meldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt ganz oben auf deiner To-do-Liste stehen. Das erspart dir viel Ärger mit dieser Stelle und der Wohngeldbetrag kann möglichst zügig angepasst werden. Ähnlich verhält es sich natürlich auch dann, wenn du Hartz IV oder sonst irgendwelche staatlichen Leistungen beziehst, die sich dafür interessieren, wie viele Kinder du hast.

11. Arbeitgeber benachrichtigen

Auch dem Arbeitgeber sollte die Geburt des Kindes recht zügig gemeldet werden, damit dieser entsprechende Anpassungen in seiner Personalverwaltung vornehmen kann.

12. Kinderfreibetrag

Damit das Kind auch bei der Lohnsteuer angerechnet werden kann, muss dem Finanzamt die Geburt des Kindes ebenfalls mit einer Geburtsurkunde bestätigt werden. Auch dies sollte recht schnell nach der Geburt passieren.

Der Kinderfreibetrag beträgt 5460 Euro (2730 Euro je Elternteil). Darüber hinaus gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder in Höhe von 2928 Euro (1464 Euro je Elternteil), Stand: August 2021.

Lesetipp: Lies mehr zum Kinderfreibetrag in unserem Beitrag: Kinderfreibetrag.

13. Kinderzuschlag

Wenn aufgrund von zu geringen Familieneinkommen der Kinderfreibetrag nicht vollständig ausgeschöpft werden kann, kann es sinnvoll sein, den Kinderzuschlag zu beantragen. Auch hier ist dieser wieder bei der Familienkasse des Arbeitsamtes zu beantragen und benötigt in der Regel eine Geburtsurkunde des Kindes. Da der Antrag auf Kinderzuschlag recht umfassend ist, sollte man sich auch diesen möglichst schon innerhalb der Schwangerschaft besorgen und in Ruhe ausfüllen und die Unmengen an Kopien zusammensammeln, die du mit dem Formular zusammen einreichen musst.

Der monatliche Höchstbetrag des Kinderzuschlags beträgt 205 Euro pro Kind (Stand: August 2021).

Stand: August 2021, gültig nur für Deutschland

[KaKra]

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